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Die Bremer Papyri : / von Ulrich Wilcken
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Wilcken:

I4ff. Zu den eventuellen Abzügen (trapaSexoiievHc; ktX.) vgl. Kornemann, Giss. I S. 24/25.

18 ff. Unser Text ist der einzige in dieser Gruppe, in dem sich die höfliche Grußformel Ä-ieuTUxei findet. Andererseits ist er der einzige, der keine Subscriptio trägt. Die Annahme, daß er etwa nicht eingereicht und bei dem Schreiber zurückbehalten sei, wird dadurch mehr als unwahrscheinlich, daß er sich unter den Akten des Apollonios gefunden hat. Sollte eine Subscriptio etwa nicht nötig gewesen sein, weil die Eingabe, wie es scheint, von der eigenen Hand des Paphis geschrieben ist? In den anderen Parallelen haben die Antragsteller nur die Unterschriften geschrieben (2. H.) resp. durch einen Vertreter schreiben lassen 1 . Doch diese Frage muß in weiterem Umfang untersucht werden.

Nr. 37. Eingabe aus Anlaß eines Mordprozesses.

P. 17 (Bibl.). H. 21.5 cm. Br. 20 cm. Die Schrift (Recto, parallel der Paginabreite) ist eine sorgfältige, linksgeneigte Cursive. Die Korrekturen (2.H.) sind rechtsgeneigt.

Wiewohl Unterschrift und Datum fehlen (vgl. auch Nachtrag in Z. 4 und Lücke in Z. 5), ist dies Schriftstück wohl doch abgeschickt worden, da es bei den Papieren * des Apollonios gefunden ist. Die Petenten dieser Eingabe sind 5 Domanialpächter von der »Insel« (Nficrog), die zum Gau des Apollonios gehörte, aber in der Nähe des Dorfes Ptenis vom Antaiopolitischen Gau lag (Z. 4 u. 13). Als eines Tages ein römischer Decurio in dem Hafenort Terythis im Antaiopolitischen Gau ermordet war, waren auch sie, da ihre Insel wahrscheinlich von diesem Hafen nicht weit entfernt war, ebenso wie die Leute von Terythis (Z. 15) in den Verdacht gekommen, an diesem Verbrechen schuldig zu sein, und auf Befehl des Epistrategen Flavius Philoxenos (s. Nr. 6) hatte Apollonios sie vor den Richterstuhl des Präfekten auf den Konvent geladen (Z. 6 f.). Nun teilen sie dem Apollonios mit, daß sie einen gewissen unbewässerten Teil ihrer Domanialäcker wegen der durch die mangelhafte Nilschwelle notwendig gewordenen drückenden Schöpfarbeiten an Leute aus dem benachbarten Ptenis im Antaiopolitischen Gau in Afterpacht gegeben hätten, und bitten ihn, an den Strategen des Antaiopolites zu schreiben, damit auch diese After­pächter zusammen mit den Beschuldigten aus Terythis vor den Konvent gebracht würden. Sie selbst würden ihre Unschuld auf dem Konvent erweisen. Darauf folgt die Namenliste der 12 Afterpächter.

Es ist nicht ganz leicht, zu erkennen, zu welchem Zweck sie wünschten, daß auch ihre Afterpächter auf den Konvent kämen. Vielleicht betrachteten sie es für sich günstiger, wenn die Zahl der des Mordes Verdächtigen noch größer wurde. Wahrscheinlicher ist vielleicht, daß die Afterpächter, mit denen sie, wie ich annehmen möchte, schon vor der Ermordung ihre Verträge geschlossen hatten, und die auf der Insel mit ihnen zusammen arbeiteten, ihr Alibi bezeugen konnten und sollten. Dabei war es für sie vielleicht auch von Bedeutung, daß sich auch mehrere Polizei­beamte unter diesen befanden.

1 Ich vermute, auch in Giss. 6 III.