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Wilcken:
Mai 119 Nr. 32. Eine Censuseingabe für den Census von 117/8.
P. 30 (Bibl.). — H. 30 cm. Br. 8.5 cm. — Eine Klebung. — Die Schrift (Recto, parallel der Paginabreite) ist eine äußerst kleine Cursive. Die Oberfläche ist stellenweise abgescheuert.
Nr. 32—34 gehören zu jener in großer Zahl 1 uns erhaltenen Gruppe von Census- eingaben (kot' ohdav äiroYpa^ai), die in der Römerzeit alle 14 Jahre einzureichen waren. Unsere drei Nummern beziehen sich alle auf den Census vom 2. Jahre des Hadrian (117/18). Sie stammen aus demselben Dorfe TavuaT-fris wie die Eingaben Giss. 43 und 44, die sich auf denselben Census beziehen. Ich könnte mich der Kürze wegen für die Grundfragen auf den Hinweis auf die für diese von P. M. Meyer geschriebene sachkundige Einleitung S. 54fr. beschränken, wenn ich nicht eine neue Erkenntnis hinzuzufügen hätte, die sich mir erst kürzlich aus dem lateinischen Papyrus PSI XI1183 ergeben hat. In meinem zum Druck übergebenen Urkunden-Referat im Archiv XII habe ich wahrscheinlich zu machen gesucht, daß diese lateinische professio für uns das erste Beispiel einer Censuseingabe ist (und zwar für das Censusjahr 47/48), wie sie die in Ägypten lebenden römischen Bürger in demselben 14jährigen Turnus, den wir für die kot' oikiov airoYpa^ai kennen, einzureichen hatten. Danach sind die letzteren nur für Deklarationen von Nichtbür- gern, Griechen und Ägyptern, bestimmt, wie denn auch in den erhaltenen Eingaben kein römischer Bürger als Deklarant sich befindet 2 . Von den Unterschieden zwischen den professiones und den airoYpa^cu ist das wichtigste, daß die Römer, entsprechend der forma censualis bei Ulpian (Dig. L 15,4) 3 , den Wert ihres Hausbesitzes selbst zu taxieren hatten, was in den a-rroYpafjxn niemals geschieht. Im übrigen muß ich auf meine Ausführungen im Archiv XII verweisen.
Wie so oft, gewährt uns unsere Nr. 32 (ebenso Nr. 33) einen intimeren Einbück in das Familienleben des Deklaranten. Wenn er als ältesten Sohn an erster Stelle einen c &pT-(£cö<; von der Mutter Taire-rrf ] anführt, dann aber 2 Söhne, die von einer anderen Mutter stammen, und diese andere Mutter dann in Z. 19 als erste unter den weiblichen Bewohnern seines Hauses genannt wird, so sieht man, daß er in zweiter Ehe lebte, nachdem die erste durch Scheidung oder Tod gelöst war. Wiewohl nun der Deklarant schon 65 Jahre alt ist, scheint er die zweite Ehe doch erst vor nicht langer Zeit geschlossen zu haben, denn der 2. Sohn, den ihm seine zweite Frau geboren hat, der Bho-5c, Z. 17, ist erst 2 Jahre alt. Die beiden Töchter von mehr als 20 und von 16 Jahren dürften aus der ersten Ehe stammen. Die zuletzt genannte Cevpcö^is ist seine Schwiegertochter, die Frau des zuerst genannten Sohnes c &pT(lcös. Das junge Paar wohnte also, wie so häufig, im elterlichen Hause.
1 Vgl. Aristide Calderini, Le Schede die censimento dall'Egitto Romano secondo le scoperte piü recenti, Rom 1932. Hier zählte er 161 solcher äiroYpa^ai auf. Nachträge brachte er in Aegyptus XII 346 ff.
2 Abgesehen von den Neubürgern nach 212. Vgl. Archiv.
s Darauf wies ich schon in meinem Florentiner Vortrag über die lateinischen Papyri hin.