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Wilcken:
5. Zu der »Gasse« des Onnophrios vgl. unten zu 32, 12
7. Nachdem in jedem der 10 Abschnitte festgestellt ist, wie viele Häuser in dem betreffenden Revier vorhanden sind, werden die Beamten, die die Stdxajig Trapa&uXaKfic in dem obigen Sinne auszuüben haben, d. i. die für die nötigen Wachmannschaften und ihre richtige Verteilung für die ihnen zufallenden Straßen und Baulichkeiten zu sorgen haben, regelmäßig mit 810[eingeführt. Diese Ämter waren gewiß Liturgien. Daß ich Roos nicht zustimmen kann, der die ap X oi> T es unsers Textes mit den bekannten städtischen Beamten des kowov tcov dpxoircov identifiziert, habe ich oben S.62 bemerkt. Da er für letztere auf meine Grund- t^ 8 « j-' 38 verweist ' meint er ^so den Gymnasiarchen, Exegeten, Kosmeten, Archiereus usw. Daß diese nebenbei mit diesen polizeilichen Aufgaben betraut wären, erscheint mir unmöglich. Auch kennen wir nirgends eine Zehnzahl solcher Beamten, weshalb Roos denn vermutet, daß die Zahl wegen des Judenkrieges erweitert sei. Auf die Verbindung mit dem Judenkrieg scheint Roos S.41, abgesehen von dem Datum der Urkunde, durch die an sich unwahrscheinliche Annahme geführt zu sein, daß Apollonios zu der Heranziehung jener &f>x ovre< ° zu den Polizeidiensten durch den Brief der Aline Giss. 19, 17 veranlaßt sei, in dem sie ihn ermahnt, nach dem Muster des Strategen von Hermopolis jetzt im Kriege seine Amtslasten auf die Äpxoires abzuwälzen. Eine andere Frage ist, ob in den Kriegsjahren die Bewachung der Stadt verstärkt worden ist. Das wäre an sich denkbar, aber es fehlt an Material, die Frage zu beantworten.
12. Zu den neuen Lesungen von Vitelli und M.Norsa (s. Apparat) bemerkte mir Vitelli: cVpirTou O|xoou, non pare siposse leggere 61x01005. Ich vermute danach, daß die beiden Worte zu einem Wort zusammenzuziehen sind, und daß derselbe Name gemeint ist, der in Nr. 34, 8 c o\piraToucoii-0-(ou) geschrieben ist.
15. Wie das z. T. unsicher gelesene VJ/evnraoüxos zu verstehen ist, ist schwer zu sagen. Ein Beiname der Isis kann dieser mit \j/W (der Sohn) gebildete Name nicht sein. War er der Stifter des Bponos oder des Isistempels?
16. Dieser Hermes war gewiß der hellenisierte Thoth.
24. In hnoTp^pas (ebenso Z. 33) haben wir wieder den so beliebten Nomin. absol. statt des Gerdt, absol. (etwa hnonrpf^aio-os uou) vor uns.
40/41. Dieser <}>uouX(iXoüc;) ChiStos ist sicher identisch mit dem Verfasser der Eingabe Nr. 40.
42. Hiernach war die eigentliche Heptakomia mit dem Vorort Z&EX'fr" 1 durch eine breite Straße verbunden. Daß sie nach Süden führte, geht daraus hervor, daß von Z&eX'&Ri zunächst der nördliche Teil erwähnt wird (Z. 53). Zu dem Namen Zßex-frSi s. Einl. S. 9 A. 4.
47. Zu Kcouaorripiov als »Prozessionshaus« vgl. Hermann Schmitz, Münch. Beitr. XIX 412. Ähnlich, wie in Ryl. II 68, 7—8 (ein toü Sp[6uou toü] 'Epuoü Kct-ra xö cvrJaG-fra Kcoua]- arvipiov), worauf Schmitz hinweist (vgl. Arch. VI 372), tritt auch an unserer Stelle die Verbindung zwischen dem 8p6uos und dem KoouaorHpiov zutage.
52. Diese Aphrodite (natürlich auch eine Hathor) heißt zur Unterscheidung von der anderen in Z. 46 genannten Ta^fiq, d. h. die zu Zbecht gehörige. In Taaßfis, mtos tritt gegenüber Z(&EX#fit die kürzere Form hervor, die im koptischen c&cqt vorliegt. Sollte Z(mx#hi ein Kompositum sein?
27. Juli 116 Nr. 24. Bericht des Dorfschreibers von Ibiön an Apollonios.
P. 29 (Bibl.). — H. 24 cm. Br. 10.5 cm. — Die Schrift (Recto, parallel der Paginabreite) ist
eine rechtsgeneigte Cursive.
Daß dies Hypomnema des Phatres, des Dorfschreibers von Ibiön, an den Strategen Apollonios gerichtet war, scheint mir durch Z. 10/11 gesichert zu sein. Zumal der Anfang fehlt, in dem die Veranlassung zu dieser Auskunft dargelegt gewesen sein wird, und auch die Herstellung des erhaltenen Teiles viele Schwierigkeiten bietet, bleibt mir im einzelnen manches dunkel, weshalb ich auf eine Übersetzung verzichte. Klar ist aber der Kern der Eingabe, der in Z. 15—18 vorliegt: der Dorf-