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Die Bremer Papyri / von Ulrich Wilcken
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Die Bremer Papyri

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Einzelbemer kungen.

5. 'd^-freXKouevos ist als Nominativus absolutus aufzufassen, der für äv&eXKouEi'oi; Hou steht oder auch für äv$eXKouevcp (s. Z. 8). Bemerkenswert ist, daß der Stratege die Eintreibung der Getreideabgabe als seine Hauptaufgabe herausgreift und an die Spitze stellt. Das entspricht der Auffassung der römischen Regierung.

7. Der Zweck ü-rrep toO uh KaTapYH-frfii/ai üuä<; ist nicht mit dem Vorhergehenden, sondern mit dem Folgenden zu verbinden. Wenn wir den Brief Nr. 12 heranziehen (s.oben), so würde durch die Einstellung von eio-xHuovec; wohl auch die Tätigkeit der Episkeptai an­geregt werden.

Nr. 4. Eingabe des Apollonios an den Präfekten Lupus.

P. 63 (Bibl.). H. 7.5 cm. Br. 16 cm. Die Schrift auf Recto (parallel der Paginabreite) ist eine zierliche aufrechte Halbunziale. Das Verso ist später zu kleinen rechnerischen Notizen benutzt worden (gleichfalls parallel der Paginabreite). Auf beiden Seiten ist die Schrift

stark verblaßt.

Nach diesem Text habe ich schon vor langen Jahren, als Kornemann an dem III. Teil der Gießener Ausgabe arbeitete, ihm mitgeteilt, daß in einem Brief des Apollonios an den Präfekten Lupus die Worte GüSaijioviSi nHTpi jiou vorkommen, um ihm von seinem neuen Stammbaum, nach dem Eudaimonis vielmehr seine Schwiegermutter sein sollte, abzuraten. Kornemann hielt dies aber nicht für durch­schlagend, da er meinte, daß Apollonios auch seine Schwiegermutter als hhthp habe bezeichnen können (P. Giss. III S. 66). Ich halte dies nach wie vor für ausge­schlossen, zumal das Wort -n-ev-O-epa auch in der Papyrussprache belegt ist (Preis. Wb.). Jedenfalls hätte eine Täuschung des Präfekten vorgelegen, der Hhthp nur als Mutter fassen konnte. Vgl. zu dieser Frage oben die Einleitung S. 10.

Die Deutung dieses Briefes von Z. 5 an hat mir unendliche Schwierigkeiten gemacht. Eines scheint mir klar zu sein, daß das überlieferte k]Xhpoi/6hoi diro vo\yo\t c £piioTToXi'Tou in Verbindung mit der Erwähnung der Mutter Eudaimonis und auch mit den notariellen Urkunden (Shuochouc, xp H V taT,cr l Jlou s) darauf schließen läßt, daß es sich um eine Erbschaftsangelegenheit oder genauer wohl um einen Erbschafts­streit handelt, der sich in Hermopolis in Apollonios' Familie abgespielt hat. Der Umstand, daß Apollonios sich in dieser Sache an den Präfekten wendet, legte mir den Gedanken nahe, daß er wohl selbst zusammen mit seiner Mutter in diesen Streit verwickelt sei. Vielleicht ist es erlaubt, hiermit in Beziehung zu setzen, daß in Flor. III 332 Eudaimonis sich bei Apollonios über ihren Bruder Diskäs beklagt, der den Apollonios schon vor das Gericht gebracht hatte 1 , so daß sie nun fürchtete, auch selbst noch vor die Gerichte gezogen zu werden 2 . Diese bisher schwer ver­ständlichen Andeutungen finden vielleicht darin ihre Erklärung, daß damals in dieser Familie ein Erbschaftsstreit entstanden war, bei dem Diskäs der Eudaimonis

1 Vgl. auch die lyvcXHUcn-ia, die Klageschriften, in Z. 26.

2 Zum Diskäs vgl. auch Nr. 60, 53I54, auch Giss. 20, 27.