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Die ältere Geschichte der Stadt Bremerhaven / von Th. Sachau
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Zweiter Teil

am 12. Juli 1850. Nachdem im folgenden Jahre auf Antrag des neu erwählten Amtmannes Gröning der Kirchenbau wieder in die Hand genommen war, wurden zu den noch lebenden drei Mitgliedern des ersten Kirchenvorstandes vom Jahre 1842, den Herren Bagel- mann, Claussen und UlrichL Simon Abegg war mittler­weile verstorben - die Einwohner Henrich Garrels, Melchior Schwoon, NicolauS Addix und Johann Christian Tieck ge­wählt, und die Senatskommission beauftragte den also gewählten Kirchenvorstand, den Bau der Kirche zu fördern und zu leiten. In den Bremer Zeitungen und dem hiesigen BlattDer Mitteiler an der Unterweser" (gedruckt und redigiert von P. F. Lamberti) wurde eine vom 27. Oktober 1851 datierteAufforderung an Bauverftän- dige" erlassen, bis zum I. Januar 1852 Baupläne, nebst Kosten­anschlägen bei dem Amte einzureichen, mit der Bestimmung, eine Kirche in würdigem Stile und ungefähr in denjenigen Dimensionen zu bauen, die die angefangene^) haben sollte.

Wir stehen mit dem Herbst 1851 im Angesichte der Stadtwerdung des Fleckens. Wir sind dem Entwicklungsgänge Alt-Bremerhavens nach allen Richtungen gefolgt. Nun möge sich daran noch anschließen eine

Betrachtung über den kulturellen Stand und das äußere Gepräge Bremerhavens unmittelbar vor seiner Stadtwerdung

Es gab nur eine öffentliche Volksschule mit drei Klaffen, in denen der Hauptlehrer Rahe und die Lehrer Groot und Kevell unterrich­teten. Alle anderen Schulen waren Privatschulen. Eine öffentliche höhere Lehranstalt gab es nicht.

Der Ort entbehrte auch eines kirchlich selbständigen Lebens. Bre- merhaven war in Lehe eingepfarrt. Zwar wurden Gottesdienste 1849 in der Grünenstraße und 185O in der Auswandererkapelle durch Pastor Dreier (Lehe) für die hiesige Gemeinde, Lutheraner wie Reformierte, abgehalten. Auch wurde vom März 1851 an dem Prediger Dreier die Vornahme von Parochialhandlungen in Bre- merhaven gestattet, aber alle Amtshandlungen waren den Leher Geist­lichen, wie schon bemerkt, zur dortigen Eintragung zu melden und die Stolgebühren mit ihnen zu teilen. Es fehlte der Ortsgeiftliche, von

58) Von dieser befindet sich noch hier und da in Bremen, auch im dortigen Staats­archiv wie in der hiesigen Stadtbiblivthek ein lithographisches Bild.