Teil eines Werkes 
2,1 (1972) Führer durch die Quellen zur Geschichte Lateinamerikas in der Bundesrepublik Deutschland / bearb. von Renate Hauschild-Thiessen u. Elfriede Bachmann
Entstehung
Seite
40
Einzelbild herunterladen
 

BADEN-WÜRTTEMBERG

Vorbemerkung

Das Bundesland Baden-Württemberg (Hauptstadt: Stuttgart) entstand 1952 durch die Vereinigung des amerikanisch besetzten Landes (Nord-)Württem- berg-(Nord-)Baden mit den französisch besetzten Ländern (Süd-)Württem- berg-Hohenzollern und (Süd-)Baden, in welche die früheren deutschen Län­der Baden und Württemberg sowie der preußische Reg.Bez. Sigmaringen (Hohenzollerische Lande) 1945 von den Militärregierungen der Alliierten aufgeteilt worden waren. Es gliedert sich in die Reg.Bez. Nordbaden, Süd­baden, Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern.

Landesgeschichte. 1. Baden. Die Markgrafen von Baden, ein von den Zäh­ringern abstammendes Dynastengeschlecht, das seinen Namen von der Burg Baden und seinen Titel von der Markgrafschaft Verona ableitete, betrieben im Gebiet rechts des Oberrheins jahrhundertelang eine zielbewußte Terri­torialpolitik, die freilich durch häufige Erbteilungen durchkreuzt wurde. Im Jahre 1535 teilte sich das markgräfliche Haus in die Linien Baden-Baden und Baden-Durlach, deren Besitz erst 1771 nach dem Aussterben der ersteren durch Markgraf Karl Friedrich von Baden-Durlach (17381811) wieder ver­einigt wurde. Die badischen Gebietsteile im Süden (Markgräfler Land", Markgrafschaft Hochberg) blieben dennoch von denen im Norden um die 1715 erbaute Residenz Karlsruhe durch zahlreiche fremde Territorien ge­trennt. Erst deren Einbeziehung nebst dem Erwerb weiterer großer Rand­landschaften machte Baden in der napoleonischen Zeit zum einheitlichen Flächenstaat: 1803 erhielt es vor allem das rechtsrheinische Gebiet der Kur­pfalz und der Bistümer Speyer, Straßburg und Konstanz, ferner die Reichs­städte Überlingen, Pfullendorf, Offenburg, Gengenbach und Zell. 1805 kamen die umfangreichen vorderösterreichischen Besitzungen im südlichen Schwarz­wald hinzu, 1806 u. a. die Grafschaft Bonndorf und die Souveränität über den größten Teil der Besitzungen der Fürsten von Fürstenberg, über die Landgrafschaft Klettgau der Fürsten von Schwarzenberg und über einen Teil des erst 1803 vor allem aus kurmainzischem Gebiet gebildeten Fürstentums Leiningen sowie über die linksmainischen Besitzungen der Fürsten von Löwenstein-Wertheim. 1810 wurde u. a. noch die Landgrafschaft Nellenburg erworben.

1803 wurde Baden Kurfürstentum, 1806 Großherzogtum. 18061813 gehörte es dem napoleonischen Rheinbund an; 1815 wurde es Mitglied des Deut­schen Bundes; 1835 trat es dem unter Führung Preußens stehenden Deut­schen Zollverein bei; 1871 vollzog es nachdem es 1866 gegen Preußen gekämpft hatte - seine Eingliederung in das Deutsche Reich.

2. Württemberg. Die am mittleren Neckar begüterten Grafen (seit 1495 Herzoge) von Württemberg bauten seit dem 13. Jh. ein ziemlich geschlossenes Territorium an Neckar, Enz und Rems auf, in das wesentlich nur reichsstädtische und reichsritterschaftliche Gebiete eingesprengt blieben. Sie fielen erst in der napoleonischen Zeit an das Herzogtum Württemberg, das darüber hinaus weite Randgebiete neu hinzuerwarb und 1803 zum Kur-