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Die Pest in Bremen : Epidemien und freier Handel in einer deutschen Hafenstadt 1350 - 1713 / Klaus Schwarz
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II. Öffentliches Leben, Amtsträger und Organisationsformen

Am Ende der Versuche, die statistisch halbwegs verwertbaren Daten zusam­menzustellen und in den historischen Ablauf einzuordnen, drängt sich eine Feststellung auf: Keine der nach 1570 in Bremen aufgetretenen Epidemien hat etwas Ähnliches wie den Zusammenbruch der Verwaltung oder einzelner ihrer Zweige nach sich gezogen. All das so schwierig zu interpretierende Zah­lenmaterial entstand kontinuierlich ebenso in Zeiten des friedlichen Wohl­stands wie der Belagerung und der Pestausbrüche 38 . Wo es heute Lücken auf­weist, sind sie bedingt von dem nachlässigen Umgang mit dem Schriftgut, so­bald es nicht mehr im Geschäftsverkehr gebraucht wurde, ebenso aber auch von seiner bewußten Vernichtung im 19. Jahrhundert, als man unter dem Aspekt einer anderen historischen Fragestellung die Flut der Einzeldaten aus dem Wirtschaftsleben für nicht archivwürdig hielt, und schließlich im 20. Jahr­hundert von der Verlagerung und Verschleppung von Archivalien im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Für die Epidemiezeiten vor 1570 läßt sich keine Aussage machen, weil statistisch verwertbares Material in vielen Bereichen nur so trümmerhaft erhalten ist, daß man nicht einmal zuverlässig feststellen kann, welche Quellen dieser Art einmal vorhanden gewesen sind. Anhalts­punkte für einen Zusammenbruch gibt es auch aus dieser Zeit nicht.

Wie die einzelnen Verwaltungszweige, deren Unterlagen auf den letzten Seiten ausgewertet worden sind, so hat auch das Kollegium der Bürgermeister und Ratsherren in seiner Gesamtheit seine Aufgaben kontinuierlich erfüllt, wie sich das an der regelmäßigen Protokollführung der Wittheits- und Ge­richtssitzungen erkennen läßt. Natürlich hat es Einzelfälle von Pflichtverlet­zungen gegeben. Nach Angabe des Notars Dirick von Minden haben es Rats­herren 1585 versäumt, in die Häuser von Pestkranken zu gehen, die ein Testa­ment aufsetzen lassen wollten, obwohl das vorgeschrieben war. 1625 waren anscheinend wegen der Pestgefahr manche Wittheitssitzungen nur schwach besucht. 1655 brachte der Ratsherr Georg Köper sich und seine Familie außer­halb der Stadt in Sicherheit 39 . Es scheint sich jedoch eher um Ausnahmeer­scheinungen als um die Regel gehandelt zu haben. Verwaltung und Gerichts­wesen blieben in Bremen jedenfalls während aller Epidemien der frühen Neu­zeit, aus denen aussagekräftige Quellen erhalten sind, intakt. Nur die Schulen

38 Die Angaben über Ausfälle durch die Pest in den Erhebungslisten für das Soldaten­geld 1623, die Wachtkammereinkünfte und den Heuerschilling 1656 sowie bei Schoß und Kollekten 1667 sind ja auch nur dadurch zustandegekommen, daß die Einnehmer selbst in Seuchenzeiten kontinuierlich weiterarbeiteten. So blieben auch der Ausfall der Kollektensammlung bei St. Ansgarii 1584 und der Verzicht auf die Rechnungslegung bei der St.-Jacobi-Brüderschaft 1611 Ausnahmeerscheinun- gen.

39 Eine reichere Überlieferung, als sie Bremen besitzt, machte es in Braunschweig möglich, die "organisierte Flucht vor der Pest" in vielen Einzelheiten darzustellen, vgl. Höhl, Pest, S. 40-43; ähnlich für Basel Hatje, S. 48-53. Zur Widerspiegelung von Ausharrungswillen und Fluchtabsichten in Geschichtsschreibung und Dichtung vgl. allgemein Wollasch, S. 24 f.

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