Die kaiserlichen Privilegien Bremens.
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nöthig anzunehmen, dass sie sofort zu einem bestimmten Zwecke gebraucht werden sollte; die Darstellung der Chronik von dem Streit des Bremers und Lübeckers über die Vorzüge ihrer Städte zeigt, was man besonders als Rechte der Stadt damals in Bremen anerkannt zu sehen wünschte, und nach der Anschauung jener Zeit war nun einmal ein Pergament und noch dazu ein Kaiserbrief ein vorzügliches Mittel den Besitz solcher Rechte zu begründen. Wie dem aber auch sein mag — ob die Urkunde für einen bestimmten practischen Zweck ersonnen wurde, oder ob man sie sich anfertigen liess, um für alle Fälle ein gutes Beweisstück für solche Ansprüche zur Hand zu haben — jedenfalls hatten die Rechte, welche sie beweisen sollte, gerade in der Zeit, in welche unsere Untersuchung den Ursprung der Urkunde versetzen musste, für Bremen eine wirkliche Bedeutung. Unter Giselberts Regierung, wo die zunehmende Bedeutung des Raths den Einfluss der Ministerialen am erzbischöflichen Hofe verringert haben wird, und wo mehr und mehr bürgerliche Familien in den Rath eindrangen, musste es für diese von Wichtigkeit sein, die gleiche Rangstellung mit jenen auch äusserlich, durch die Kleidung, zur Geltung zu bringen. Wie ferner gerade in dieser Zeit die Stadt im Interesse ihres Handels auf das Recht zu selbständiger Handhabung der höheren Strompolizei auf der Weser Gewicht legen musste und sie dasselbe den Erzbischöfen, den oldenburger Grafen und den friesischen Völkerschaften gegenüber bei jeder Gelegenheit mehr zu befestigen und zur Anerkennung zu bringen suchte, dafür legen zahlreiche Urkunden dieses Bandes und nicht wenigere, welche der nächste Band veröffentlichen wird, Zeugniss ab. l ) In diesem Lichte betrachtet, wird das _ gefälschte Privileg ein werthvolles Document für die politischen Bestrebungen der Stadt, aber auch nur in diesem Zusammenhange wird es verständlich.
i) Vgl. Brem. Jahrbuch III. S. 75.