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richte überlassen, und doch nicht verschiedene Verletzungen mit gleicher Schärfe ahnden. — Ist der Thäter entflohn, so wird er geächtet.
Das fünfte Gesetz redet von dem Prügeln (knüppeln) eineS Bürgers. We cnen borghere cnuppelet. that is vor rat. Die vier letzten Wörter sind in der Handschrift der Bibliothek durchstrichen: ver, muthlich, weil man sie bey der Gesetz» sainmlung vom Jahre iq;; wegzulassen gut fand. Vor-Rath ist Vorsatz. — Der Beweis besteht in dem Zeugnisse zweyer unberüchtigter Bürger. Der Thäter und ein jeder der Mitschuldigen geben, und zwar der Stadt, fünf Mark. Versöhnen sie sich mit dem Beleidigten, so sollen sie l och ein Jahr nachher außer unsern Mauern und Planken seyn. So oft einer früher zurückkömmt, und mit zween unberüchtigten Bürgern überführt wird, muß er der Stadt zehn Pfund erlegen; wenn er die nicht bezahlt und nicht Bürgen dafür stellt, so wird er vierzehn Tage (14 Nacht) in