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seine Kräfte zureichten, seinen Posten treu verwaltet hat, in jeder Hinsicht einen heitern, nicht durch Schmälerung der bisher genossenen Vortheile verkümmerten Feierabend gewährt.
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Was übrigens nun auch in diesem oder jenem Staate am leichtesten ausführbar seyn mag, einen dieser Auswege ist jeder Staat nach meiner Ueberzeugung jenem Stande schuldig. Das Beste wird immer seyn, die Schulstellen mit andern ruhigern Situationen, wo es weniger auf Kräfte und Stimmung ankömmt, in Verbindung zu bringen und zu erhalten; wo dies aber nicht angeht, da beucht mir, darf mit Recht der Schulmann zu allererst auf einen heitern unverkümmerten Feierabend Anspruch machen; denn es ist ja nicht seine Schuld, wenn er unverrückbar auf einem Posten steht, der zu seiner glücklichen Verwaltung jugendliche Munterkeit und in der Regel die Kräfte des rüstigen Lebensalters erfordert.
Bei den deutschen Schulen ist meist nur der zweite Ausweg gewöhnlich. ES