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Geschichte der Reformierten Kirche Bremens / im Auftr. des Ministeriums der Stadtbremischen Pfarrkirchen bearb. von Otto Veeck
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Erstes Rapitel. T>ie Uirchenleituiil, des Senates usw.

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sich ziehen und läßt Feiertage und Bettage eingehen, legt aber den­noch sämtlichen Bürgern ans Herz, die ferner bestehenden Ge­legenheiten, Gott unter Brüdern anzubeten und einen Eifer für reli­giöse Erbauung und echtes (Christentum zu bezeigen, gewissenhaft zu benutzen <^305). Darum hat denn auch der Rat den Geistlichen die Abfassung einer neuen rationalistischen Liturgie und eines eben­solchen Gesangbuchs nicht verwehrt, ja es steigen ihm schon Be­denken auf, ob er in die Lehrentwicklung eingreifen dürfe uud den Gemeinden die Einführung eines neuen Gesangbuchs befehlen dürfe. Im Senate wird anerkannt, daß die Anordnung der Liturgie und was sonst darin einschlage, ursprünglich das Eigentum jeder kirchlichen Verfassung gewesen sei, aber noch kommt er zu dem Schlüsse, daß er durch stillschweigende Zustimmung auch Potenz in dieser Sache habe, und er ist weit davon entfernt, von seinem Episkopatrechte ein Erhebliches preiszugeben. Ja, er sieht jetzt gerade Geistliche als Staatsdiener an und dehnt sein Episkopatrecht auch auf die luthe­rische Domgemeinde aus, die jetzt in den Staatsverband aufgenommen wird. Da kam die Einverleibung Bremens in das französische Kaiserreich, und der französische Oräfekt des Departements der Unter­weser nahm die Leitung des Airchenwesens für kurze Zeit aus den Händen des Senats. Wie der Rat feine Airchenleitung nach der Mederaufrichtung des Staates wieder in die Hand nahm und im Laufe des ^9. Jahrhunderts zu behaupten suchte und es allmählich durch die den Gemeinden verliehenen (Ordnungen einschränken ließ, soll in? dritten Aapitel dargestellt werden.

Zweites Aapitel. Jas Venersnclum Ministerium und seine Beziehungen.

Das älteste und einflußreichste Vrgan der Bremischen Airche neben dem Senate bildete das Veneranclum Ministerium, bestehend aus den Geistlichen der vier altstädtischen Airchen, der Airche St. Oauli in der Neustadt und der beiden Airchen in der Vorstadt, St. Reinberti und St. Michaelis, und zwar so lange, bis die Ge-