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Geschichte der Reformierten Kirche Bremens / im Auftr. des Ministeriums der Stadtbremischen Pfarrkirchen bearb. von Otto Veeck
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Geschichte der reformierten Kirche Bremens.

wir ebenfalls bestätigt für Bremen und besonders den Bremischen Pietismus, daß nämlich für die Pietisten intensive Frömmigkeit mit ebenso stark entwickeltem geschäftlichen Sinne und Erfolge verbunden waren. Den Aalvinismus beherrscht der Gedanke der Bewährung des Christen in seiner Berufsarbeit und Lebensführung; die rastlose Berufsarbeit ist ein Zeichen der Selbstgewißheit der Berufung. Es habe vielleicht nie eine intensivere Schätzung des sittlichen Handelns gegeben als die, welche der Aalvinismus in seinen Anhängern erzeugte.

In der Tat, die bremischen, niederrheinischen, niederländischen Kaufleute sind dafür ein Beweis, und auch für Bremen ist der praktische Effekt pietistischer Grundsätze eine noch striktere Aon- trolle der Lebensführung im Berufe und eine noch festere religiöse Verankerung der Berufssittlichkeit gewesen, als sie die von den feinen Pietisten als Christentum zweiten Ranges angesehene bloß weltliche Ehrbarkeit der normalen reformierten Christen zu entwickeln vermochte. Dem Flitter und Schein chevaleresken Prunkes, der, auf unsolider ökonomischer Basis ruhend, die schäbige Eleganz der nüchternen Einfachheit vorzieht, setzten sie die solide Bequemlichkeit des bürger­lichen Kome entgegen. Diese Kaufleute waren treu im Kleinen und konnten darum so große Gpfer für die Wohltätigkeit in der Stadt und an den Glaubensgenossen bringen und brachten sie wirklich, wie wir es ganz besonders auch von den reformierten Bremern nachweisen können.

Neuntes Rapitel. Der Rationalismus in Bremen.

Auf unserer Stadtbibliothek befindet sich eine Sammlung von obrigkeitlichen Verordnungen mit der Aufschrift: Sitten und Luxus. Es verbietet der Rat etwa die Fastnachtslarvereien, die Aonventikel der Pietisten usw. Es sind darin enthalten Sonntags-, Hochzeits-, Leichenordnungen; aus dem Jahre l.672 eine geschriebene Ordnung mit dem Verbote, Juwelen, perlen, Haarlocken zu tragen; die Wider­strebenden sollen der Airchenordnung unterworfen werden. Man