Erste Abteilung. Lrunaiegung uns enwiekwng Ser cedre unü Verfassung.
Erstes Kapitel. Die Einführung der Reformation in Bremen.
Heinrich von Zütphen und der Fortgang seines Werkes. Die Airchenordnung von ^5ZH. Der Hardenbergische Streit und seine Folgen. ^. Die mächtige religiöse Bewegung, welche Luther in Deutschland hervorgerufen hatte, hat bald auch nach Bremen hin ihre Wellen geschlagen. Ein Augustinermönch aus den Niederlanden, Heinrich von Zütphen, auf einer Reise nach Wittenberg begriffen, wurde von Bremer Bürgern hier festgehalten und predigte zuerst in einer Aapelle der St. Ansgariikirche am 9- November ^522 die evangelische Lehre, unter starkem Zulauf der Bürger. Auch unter den Ratsherren fand er Anhänger. Der Lrzbischof verlangte seine Verweisung aus der Stadt. Der Rat, dem Willen der Bürger Rechnung tragend, weigerte sie. Als der Lrzbischof, erst am 2^. Nlärz ^52I, die Bannbulle des jDapstes und das Wormser Edikt, das zugleich die Anhänger Luthers verdammte, verkündigen ließ, berief der Rat den Bürgerausschuß. Dieser erklärte, sie wollten bei Bruder Heinrich bleiben, bis er durch die heilige Schrift widerlegt sei. Mit Berufung auf den Beschluß des Nürnberger Reichstags von ^522, der zur Beilegung der religiösen Wirren ein Aonzil forderte und bestimmte, daß bis dahin nichts gelehrt werden dürfe als das lautere Evangelium nach der Schrift, wußte der Rat den Drohungen des Lrzbischofs auszuweichen, und die kühne evangelische predigt Zütphens, die den Geist der großen reformatorischen Schriften des (Ordensbruders in Wittenberg' atmete, ging weiter in der Stadt und gewann die Gemüter. Bruder Heinrich bekam Unterstützung, indem die Liebfrauengemeinde, die älteste
veeck, Geschichte der reformierten Kirche Bremens, ^