Siebentes Aapitel. Die Abschaffung des Seniorcits usw.
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mal angestiftet, Klage zu erheben, daß die Lehre von der Vorsehung nicht rein bleibe und der Samaritanismus eingeführt werde, nämlich daß ein jeder in seiner Lehre könnte selig werden, pelagius und der Remonstranten Lehre werde verteidigt, und alle Aetzereien herrschten hier; sogar der Atheismus wird genannt. Darauf antwortete das Ministerium, das wohl wußte, daß die Geduld des Rates erschöpft sei, daß keiner ihrer Kollegen im Amte, noch in der Schule solchen Aetzereien zugetan sei. Und die Holländer geben dem Ministerium darauf ein gutes Zeugnis, freuen sich „daß Ministerium so rund und offenherzig alle die genannten Aetzereien verfluche." (Lombach zog im (Oktober ^6^3 wieder zurück nach Hessen, und der Rat suchte den Mann nicht zu halten, der so viel zur Verbitterung des Streites beigetragen hatte. Das war der sogenannte Bremer S.ch^ilHre^t.
Der Konsensus von ^5H5 wurde also nun vom Rate als Bekenntnisschrift erklärt, und die Geistlichen werden, schon von ^62^ an, auf den Heidelberger Aatechismus hingewiesen und verpflichtet, der nun ein Andachtsbuch wurde und die angesehenste Bekenntnisschrift, über den bei den Aonventen der Geistlichen und an den wöchentlichen Bettagen gepredigt werden mußte.
„Wir halten uns alle an unseren Aatechismus als zu einer allgemeinen Aonfession", so beschreibt lLrocius ^6^5 den Bekenntnisstand des Ministeriums, s. M. Aohlmann, Welche Bekenntnisschriften haben in der Bremischen, später Reformierten Airche Geltung gehabt? Bremen !^852, S. 35.
Siebentes Kapitel. Die Abschaffung des Seniorats in der Bremischen Airche.
Superintendent und Ministerium. Die Zurückweisung Flockes.
^. In der Bremischen Airchenordnung von ^53H sind auch die Rechte des „ Superattendenten" beschrieben. Die Diener des Evangelii werden erwählt „ciorcli 6es carspelg buxvemesterg unäe