Ausgabe 
(13.12.1936) Nr. 346
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parteiamtliche Tageszeitung

Nachrichtenblatt der Deutschen flrbeitsfront Bremen

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der Nationalsozialisten Vremens

flmtsdlatt des Senats der Zielen kjansestadt Bremen

Das amtliche Neichsstattlialters

verkündungsblatt des in Oldenburg und Vremen

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Sonntag, ?5. Vezember lSZS

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kinzelpreis lS Npf.

wer sind die Untermänner franksurtersl

vernichtende Anklagerede Professor Srimms im Prozeß gegen den jüdischen Mörder Sustlofss

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Vierter Verbandlungstag

Nächste Woche Urteilsverkündung

Lhur, 12. Dezember.

Am Morgen des vierten Verhandlungstages des Mordprozesses David Frankfurter in Chur beendete zunächst der Verteidiger des Angeklag­ten, Dr. Curti, sein Plädoyer. Er versuchte, das vernichtende Ergebnis der Anklage in der Prozeßverhandlung abzuschwächen und stellte den Angeklagten als einen von Krankheiten körper­lich und geistig erschütterten Menschen hin. Der Verteidiger stellte dann das Vorliegen eines Komplotts in Abrede und wandte sich erneut dem Kapitel derJudenverfolgungen" zu, bei dem

Unssr logssspisgvl

In London fand die feierliche Proklamation König Georgs VI. statt; Eduard VIII. hat England verlassen.

Im Mordprozeh David Frankfurter hielt der deutsche Vertreter Professor Grimm eine vernichtende Anklagerede.

Für die Beauftragung Frankfurters zur Er. mordung Eustloffs durch jüdische Hinter» männer liegen weitere Beweise vor.

Das SA.- und HZ.-Führerkorps weilte Seim Führer in Berchtesgade«.

Der Zentralverlag der NSDAP. hat 299 AM Mark für bedürftige SA.- und SS.-««er gespendet.

Zn Oldenburg tagten die Kreisorganisations­leiter des Gaues Weser-Ems.

Das schwere Sittlichkeitsverbrechen in Huch- ting konnte aufgeklärt werden.

Am Mittwoch kehren die Bremer Zungen und Mädel aus dem Landjahr zurück.

Im Rickmers-Park ist eine riesige Rhododen- dron-Pslanzung für Versuchs- und Studien­zwecke im Entstehen.

Mit der Zustellung der neuen Steuerkarten für 1937 ist in Bremen begonnen worden.

Sofort nach den Ausführungen des Vertei­digers erhob sich der Prozehvertreter der Neben- klägerin Frau Gustloff, Professor Dr. Grimm, Essen zu einer großangelegten, durch ihre ruhige Sachlichkeit und ihre außergewöhnlich tiefe juri­stische Fundierung hervorragenden Rede. Pros. Grimm führte aus: In dem Beschluß des Hohen Gerichts vom 20. November 1936 ist gesagt:Das Gericht hat gern davon Kenntnis genommen, daß die Verteidigung in bestimmtester Form er­klärt hat, ihrerseits werde sie den Prozeß keines­wegs zu einem politischen Angriff mißbrauchen." Wir haben die Ausführungen der Verteidigung gehört. Und ich bin selbst häufig genug Ver­teidiger gewesen, um zu wissen, daß man die Rechte der Verteidigung nicht beschränken soll. Ich weiß, daß die Judenfrage und ihre Behand­lung in Deutschland das Motiv Frankfurters ist. Das wird von uns nicht bestritten. Man konnte also der Verteidigung das Recht nicht nehmen, in gewissem Rahmen diese delikate Frage zu er­örtern, aber das hätte in einem gewissen Rah­men bleiben müssen, im Rahmen des Ergebnisses der Hauptverhandlung und im Rahmen des ei­genen Vorbringens des Aegeklagten.

Als ich aber heute die stundenlangen Ausfüh­rungen des Gegners mit anhören mußte, Dinge, die zum Teil offensichtlich unrichtig sind, Dinge, auf die der Angeklagte selbst sich nicht berufen hat»

habe ich mich immer wieder gesragt:War das nötig?" Ich werde nicht in den gleichen Fehler verfallen. Ich lehne das ab. Ich werde mich strikt an die mir gestellten Aufgaben halten. Ich habe als Rechtsanwalt immer dem Recht ge­dient, und ich nehme meine Ausgabe wahrhaftig ernst.

Es sind Dinge vorgetragen worden, es ist eine Literatur zitiert worden, die so niedrig ist, daß ich es ablehnen muß. mich damit auseinanderzusetzen. Auf dieses Niveau steige ich nicht herab. Das ist alles so niedrig, daß es uns nicht an die Schuh­sohlen heranreicht. Ich bin es der Würde des Ge­richts, aber auch meiner eigenen und der Heilig­keit der Sache, die ich hier vertrete, schuldig, daß ich mich nicht in solche Diskussionen einlasse. Aber ich weiß, mit dem WortEreuelliteratur" allein ist das Problem nicht gelöst. Es gibt ernste Schweizer, die die Dinge, die sich in Deutschland ereignet haben, nicht begreifen. Diesen ernsten Schweizern aber muß ich sagen, im Rahmen die­ses Prozesses können wir uns nicht auseinander­setzen. Das geht über unsere Zuständigkeit hin­aus, die Zuständigkeit des Hohen Gerichts, aber auch meine eigene.

Das Judenproblem in Deutschland und die Be­handlung, die die Judenfrage in Deutschland er­fahren hat, ist ein historischer Vorgang

von säkularer Bedeutung. Seit Jahrhunderten be­schäftigt das Judenproblem immer wieder die Völker Europas, nicht nur Deutschland, sondern alle Staaten, England, Frankreich, Spanien, Ru­mänien, auch die Schweiz. Die Auffassungen haben gewechselt. Die einen halten diese Behandlung für richtig, andere jene. Daß es ein ernstes Pro­blem ist, wohl das ernstesbe überhaupt, wird von niemandem bestritten. Eine umfassende Literatur hat sich in allen Zeiten damit beschäf­tigt. Geschichtliche Vorgänge können nur von der Geschichte beurteilt werden. Erst in hundert Jah­ren wird man klar darüber sehen, wie das Urteil der Geschichte endgültig aussieht. Die Zeit­genossen werden in ihrer Mehrheit nie in der Lage sein, die großen epochemachenden Vorgänge, die sie mitmachten, abschließend zu beurteilen. Ich lehne es also ab, dem Gegner zu folgen und das Gericht zu einem Forum politischer Auseinander­setzungen und Propaganda zu machen. Anders da­gegen verhält es sich mit den rein rechtlichen Ausführungen, die der Verteidiger Dr. Curti über das Problem des politischen Mordes in Deutsch­land gemacht hat. Hier befinden wir uns auf dem Gebiete des rein Rechtlichen. Hier könnten die Ausführungen der Gegenseite geeignet sein, bei Ihnen, meine Herren Richter. irriZe Por­st e l l u n g e n hervorzurufen, die eine «chädigung der Interessen meiner Auftraggeberin zur Folge haben könnten.

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er die Greuelmärchen des Vortages wiederholte und die verlogene Emigrantenliteratur als Do­kumente hinzustellen sich erkühnte.

Unter einem Zwang und Druck habe sich Frankfurter die Notiz auf der Zigarettenschach- tel gemacht und Dr. Curti sagh ein Mensch, der nach Davos fahre, um einen Menschen zu töten, brauche den Plan doch nicht vorher auf eine Schachtel zu schreiben, oder werfe sie nachher weg. Er wolle Schiller nicht zitieren, obwohl er sagen könne, David Frankfurter sei seinem Geg­ner offen entgegengetreten und habe ihn nicht aufgepaßt in einer hohlen Gasse. Diese unge­hörige Behauptung, daß der Mörder Frankfurter noch tapferer als Wilhelm Tell war. erregt im Saale mit Ausnahme des jüdischen Blocks em­pörtes Gelächter. Daß er die Tat nicht vorher verübt habe, legt der Verteidiger als Zeichen seines Schwankens aus, und sagt wörtlich:Er wartete, wie wenn von höherer Hand noch die Direktion gegeben werden müßte." Juristisch glaube er sagen zu dürfen, daß ein Präzedenz- fall vorliege, wonach ein Mann in Empörung über die Behandlung seines Volkes zur Waffe gegriffen habe.

Der Verteidiger führte dann die Prozetzfälle Conradi» Schwarzbard und Teilirian an und plä­dierte auf den Paragraphen 45, in dem man­gelnde Zurechnungsfähigkeit angenommen wird» wenn jemand im Augenblick der Tat sich in einem Zustand der Verwirrung der Sinne befindet. Er bat das Gericht, die Frage des Mordes zu ver­neinen und höchstens aus Totschlag zu erkennen. Mord sei die widerrechtliche Tötung mit Vorbe­dacht. Vorbedacht sei aber nicht identisch mit der Absicht.

politischer Mord ist Mord

Professor Grimm wandte sich den von dem Ver­teidiger vorgebrachten Präjudizien zu, bei denen die Behauptung aufgestellt wurde, daß man in Deutschland den politischen Mord leicht genom­men habe. Das sei nicht richtig. Er erinnerte an seine eigenen Ausführungen bei dem Schweriner Prozeß in der schwersten Notzeit Deutschlands, wo er gesagt habe:Ich bekenne mich zum Ord- nungs- und Rechtsstaat, aber ich laste keine Staatsraison zu, die als Recht zuläßt, was Un­recht ist." Politischer Mord ist Mord, habe ich damals gesagt und habe erklärt, daß ich den politischen Mord verurteile. Trotzdem wird uns der Vorwurf gemacht, wir hätten den politischen Mord leicht genommen."

Profestor Grimm wandte sich dann den weiteren Präjudizien des Verteidigers zu und erklärte, daß in allen von ihm aufgeführten Fällen die Ver­hältnisse anders lagen, vor allem im Falle Teili­rian, wo die Eltern und Geschwister des Täters vor seinen Augen ermordet worden seien, der selbst drei Verwundungen erhalten habe und längere Zeit unter Leichen habe liegen müssen. Teilirian hat bekanntlich im Jahre 1931 in Ber­lin Talaat Pascha erschossen. Teilirian litt unter epileptischen Anfällen und handelte unter dem Einfluß von Alkohol. Von den zahlreichen psycho­logischen Sachverständigen nahm ein Teil in die­sem Fall Unzurechnungsfähigkeit an.

Zur Tat selbst führte Pros. Grimm aus, daß er nur die Zivilklage vertrete, seine Zu­ständigkeit also eng begrenzt sei, die er peinlichst beachten wolle. Das Delikt aber berühre Privat- und Strafkläger. Selten, sagte Pros. Grimm, habe er einen Mordfall erlebt, der so kaltblütig und überlegt, fast pedantisch genau wie dieser aus­geführt worden sei. Er verwies auf die unum­stößlichen Beweise der Schießübungen, der Zigarettenschachtel und erklärte, daß nir­gends die Anzeichen einer Affekthandlung, nir­gends Leidenschaft festzustellen sei. Einen schlei­chenden Affekt aber gebe es nicht. Selbst die Freunde des Täters bezeichneten ihn als einen Phlegmatiker. Die Zeugen sagten, daß er in allen Dingen objektiv eingestellt gewesen sei. auch zum Nationalsozialismus. Keinerlei Gefühle seien zu erkennen. Als er auf der Treppe Frau Gustloff gegenübergestanden habe, habe er nach seiner eige­nen Aussage das Gefühl unterdrückt, weil der Entschluß zum Mord fest in ihm stand. Heute solle alles das rein reslexmäßiges Handeln ge­wesen sein. Profestor Grimm ging dann die Fest­stellungen der Anklage und des Verfahrens noch einmal in einzelnen Punkten durch und wies die Versuche der Verteidigung, an den ermittelten Tatsachen zu rütteln, mit zwingender Logik zu­

rück. Er umriß dann noch einmal das Bild des Mörders, wie es sich in der Verhandlung ergeben hat, als eines verbummelten, seinem Triebleben hingegebenen Studenten, über den das vernich­tendste Urteil sein eigener Vater am Tage der Tat geschrieben habe. Dieser abschreckenden Er­scheinung des Täters stellte er dann diemakel - jlose Persönlichkeit Wilhelm Gust- loffs gegenüber, der sür die Idee, für den Führer und für Deutschland gelebt habe. Wilhelm Gustloff sei ein Kämpfer gewesen, aber von hoher anständiger Warte aus habe er seinen Kampf ge­führt. Pros. Grimm verlas dann den Bries. den Eustloff zu Neujahr 1936 an Gauleiter Bohle geschrieben hat und in dem es u. a. heißt:

Me unantastbare Persönlichkeit eustloffs

Wieder geht ein altes, reiches und kampf- erfülltes Jahr zu Ende das viel Mühen und Sorgen, die Sie bewegten, mit in die Vergan­genheit nimmt. Vor uns aber steht das große Ziel, das uns unser Führer gegeben hat: Deutschland". Wenn auch die Wieder- stände im neuen Jahr, die man Ihnen und uns allen entgegensetzt, noch so groß sein werden, so kann und wird uns doch nichts von dem beschrit- tenen Wege abbringen, auf dem uns unser Füh­rer vorangeht. Keine Macht dieser Welt wird uns abhalten können, getreu unserem Schwur unsere Pflicht für unseren Führer und unsere stolze Bewegung und damit für unser geliebtes Vaterland zu erfüllen. Sie können sicher sein, daß die Landesgruppe Schweiz in stolzer Ge­schlossenheit, aufrichtiger Kameradschaft und unerschütterlichem Kampfgeist weiterschaffen wird, um ihrem Ziel der Zusammenfassung aller Deutschen zu dienen. Sie kön­nen auch sicher sein, daß ich meinerseits auch im neuen Jahre meine ganze Kraft einsetzen werde, um diesem Wollen und diesem Ziele zu dienen."

Selbst diesen Brief habe man falsch ausgelegt, als wenn man nicht wüßte, daß, wenn in Deutsch­land von Deutschen gesprochen werde, Deutsche gemeint seien, und wenn von Schweizern ge­sprochen werde, auch Schweizer gesagt werde. Mit solchen Auslegungskünsten könne und wolle er sich nicht verständigen. Er wandte sich dann der Behauptung derscheinbaren Legalität" Eustloffs zu, die entgegen der Versicherung des Verteidigers, , daß er die unantastbare Persön­lichkeit Gustlosfs nicht schmähen wolle, eine schwere Schmähung des Ermordeten sei, gegen die er Einspruch erheben müsse.

Pros. Grimm hob dann noch die rein mensch­lichen Eigenschaften des ersten Blutopfers der Be­wegung in der Schweiz hervor und stellte dieser

M000 M für bedürftige Sft md SS-Münner

kine Veilinachtsspende des Neichsleiters für die presse der NSVflp. flniann namens des Zentralverlages der Partei

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München, 12. Dezember.

Der Reichsleiter für die Presse der NSDAP. Amann hat namens des Zentralverlages der NSDAP. 299 09 » RM. als Weihnachtsgabe für bedürftige SA.- und SS.-Männer zur Verfügung gestellt. Damit hat der Zentralparteiverlag erneut seine sozialistische Einsatzbereitschaft unter Be­weis gestellt, deren schönster Lohn die Einkehr weihnachtlicher Freude auch bei den bedürftigsten der Mitkämpfer der Bewegung sein wird.

Amann hat dem Stabschef der sA.» Viktor Lutz e. mit folgendem schreiben von

der Weihnachtsgabe des Zentralparteiverlages unterrichtet:

Lieber Stabschef! Ich freue mich, Ihnen mit­teilen zu können, daß der Zentralverlag der Par­tei Ihnen zur Bescherung bedürftiger SA.-Kame- raden zu Weihnachten einen Betrag von 156 600 Reichsmark zur Verfügung stellen kann. Die Ueberweisung erfolgt nach dem von der Obersten SA.-Führung aufgestellten Verteilungsplan für die einzelnen Gruppen der SA. Mit den besten Grüßen und Heil Hitler! Ihr gez.: Amann."

Folgendes Schreiben richtete Reichsleiter Amann an den Reichsführer SS. Heinrich Himmler:

Lieber Parteigenosse Himmler! Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, daß der Zentre'ver-

laa der Partei Ihnen zur Bescherung bedürftiger SS.-Kameraden einen Betrag von 50 000 RM. zur Verfügung stellen kann. Den Betrag haben wir auf das Konto der Reichsführung SS., Ber­lin Nr. 171757, überwiesen. Mit den besten Grüßen und Heil Hitler! Ihr gez.: Amann."

Wettstreiten bei der Neichsleitung der NSVstp

München, 12. Dezember.

Die Dienststellen der Reichsleitung der NSDAP. sind ab Donnerstag, 21. Dezember, 12 Uhr, bis Montag, 28. Dezember, 8 Uhr, und ab Donners­tag, 31. Dezember, 12 Uhr, bis Montag, 4. Ja­nuar 1937 8 Uhr, geschlossen.

(gez.)-.Schwarz, Reichsschatzmeister.

Jdealpersönlichkeit den Mörder gegenüber, der von sich aus gesagt hat:Eine ganze Welle von Haß erfüllte mich gegen alles, was Nationalsozia­lismus war." Eine Welle von Haß! Der Verteidi­ger hat geglaubt, diesen Haß als Milderüngs- grund anführen zu können. Darfein Rechts­staat zulassen, daß der Haß sich zügellos austobt? Muß er nicht rück­sichtslos fordern, daß der Haß an den Schranken des Gesetzes haltmacht, daß er das Gesetz respektiert?

Wir stehen heute in der Welt vor den kritisch­sten Dingen. Die Grundlagen unserer Rechtsord- nun sind in Frage gestellt.Es geht heute", fuhr Pros. Grimm fort,um die Ordnung schlechthin, um Ordnung oder Unordnung, um Ordnung oder Anarchie, um Ordnung oder Chaos, politischer Mord ist Mord. Den politischen Mord zulassen, ihn verherrlichen, rechtfertigen oder auch nur milde betrachten, führt uns zum Chaos, zur An­archie." Pros. Grimm erinnert dann an den feierlichsten Moment des Parteikongresses, die Weihestunde zum Gedenken der über 400 Toten, zu denen heute auch Eustloff gehöre. Es habe auch in Deutschland in den Jahren 1930 bis 1932 eine Zeit gegeben, wo die bürgerliche Welt den Ernst dieser Dinge nicht erkannt habe, der politische Mord zu einer Alltagsrubrik der Tagespresse ge­worden war. Heute, wo in einem europäischen Lande die Flammen lodern, wie wir es in Deutschland auch schon erlebt hätten, beobachteten wir mit Sorge international eine ähnliche Lage, einen ähnlichen Irrtum, wie er sich in Deutschland 1931 bis 1932 so bedauerlich ausgewirkt habe. Man sehe nicht genügend den Ernst der Dinge. Langsam erst reife die Erkenntnis heran von der gemeinsamen Gefahr, die alle Völker Europas bedrohe.Politischer Mor d", so schloß Pros. Grimm,ist Mord. Die Stunde ist ernst. Wir können das, was sich hier in Ihren stillen Bergen, abgespielt hat, gar nicht ernst genug beurteilen/'

Anspruch gegen lurtis Verteidigung

Am Schluß seines Plädoyers überreichte Pros. Grimm dem Kantonsgericht einen feierlichen Ein­spruch gegen die Art der Verteidigung Dr. Cur- tis. In diesem Einspruch heißt es wörtlich:Trotz der feierlichen Zusage hat die Verteidigung den ganzen gestrigen Verhandlungstag, volle sechs Stunden, dazu benutzt, Ausführungen zu machen und Schriftstücke zu verlesen, die mit der Person Frankfurters und diesem Prozeß nicht das ge­ringste zu tun haben und eine einzige Be­schimpfung eines der Schweiz befreundeten Lan­des darstellen.

Durch dieses tatsächliche Verhalten der Vertei­digung sind die Befürchtungen, die wir in unserer Eingabe vom 13. November 1936 ausgedrückt haben, nicht nur bestätigt, sondern bei weitem übertreffen worden. Es bedarf keines Nachweises, daß durch dieses unerhörte Vorgehen der Vertei­digung die Interessen unserer Auftraggeberin auf das empfindlichste verletzt wurden und daß es ein Mißbrauch des Rechtes der Verteidigung bedeutet, wenn diese es unternimmt, in einem Verfahren, in dem die Witwe des Ermordeten von dem Mörder, der ihr das Liebste geraubt hat. Genugtuung für den erlittenen Schmerz be­gehrt, diesen Schmerz nur noch zu vermehren durch zügellose Angriffe auf die Ehre des Landes des Getöteten, die diesem ein und alles war."

(Fortsetzung Seite 2),

Her schleichende flffekl!

Eine schwindsüchtige juristische Konstruktion"

* Bremen. 13. Dezenter.

Der Prozeß gegen den Juden Frankfurter ist zu Ende. Für einen Teil der europäischen Oeffentlichkeit mag er lediglich Sensation gewesen sein, für uns Deutsche war er mehr.

Deutschland hat durch den jüdischen Mord­buben einen seiner besten Söhne verloren, und Deutschland hat im Verlaus des Pro­zesses gegen den Mörder leider die Erkennt­nis gewinnen müssen, daß noch ein großer Teil der europäischen Oeffentlichkeit weil davon entfernt ist, zu begreifen, welch un­heilvolle Rolle das internationale Judentum im europäischen Lebensraume spielt.

Ohne weiteres ist anzunehmen, daß das nach Abschluß der Verhandlungen von dem Schweizer Gerichtshof zu findende Urteil derschwindsüchtigen suristischen Konstruk­tion" des Verteidigers Dr. Curti zum Trotz glatt aus Mor d lauten wird. Daß die nie­derträchtige, hinterlistige Tat des David Frankfurter ein solcher war, darüber ist sich wohl die ganze Menschheit klar.

Derschleichende Affekt", auf den der ver­greiste Dr. Curti mit seinem überalterten Lügemnaterial von angeblichen Judenver­folgungen plädierte, ist nicht bei dem jüdi­schen Taugenichts und Mordbuben Frank­furter, sondern vielmehr bei dem inter­nationalen Judentum insge­samt zu suchen. Aus Frankfurter ange­wandt, ist die Behauptung vom schleichenden Affekt tatsächlich eine schwindsüchtige juristi­sche Konstruktion» auf das internationale Judentum insgesamt angewandt, eine durch­aus gegebene Tatsache.

David Frankfurter hat nach unserer festen Ueberzeugung als bestellter Mörder dieses Judentums gehandelt, des interna­tionalen Judentums, aus dessen Reihen nach der Tat massenhaft jüdische Glückwünsche dem Vater des Mörders zugegangen sind; des internationalen Judentums, das bereits einen Monat vor der Tat in Belgrad unter sich mauschelte, daß die Würfel gefallen seien und daßer", d. h. Landesstellenleiter Gust- losf, fallen müsse; des internationalen Juden­tums, das zur Verteidigung der blutigen Meucheltet schwere Gelder aufbrachte» womit nun nicht bloß derberühmte" Verteidi­ger bezahlt wird, sondern auch die Greuel­märchensammlung, die, kostbar gebunden, dem Gerichtshof vorgelegt wurde und nun wohl in aller Welt unentgeltlich verteilt werden soll.

Was der Mörder vor Gericht als Verteidi­gung für sich vorbrachte:eine ganze Welle von Haß erfüllte mich ge­gen alles, was Nationalsozia­lismus war", gilt gleichfalls mehr vom internationalen Judentum insgesamt, als von >dem Einzeljuden David Frankfurter, den seine eigenen Freunde alsPhlegma - tiker bezeichnen, der nichts als ein ver­bummelter, um nicht zu sagen verkommener, seinem Triebleben hingegebener Mensch ist, dem. bevor er die Tat ins Auge faßte, der Nationalsozialismus nur ganz oberflächlich bekannt war und der, soweit er den Natio­nalsozialismus kannte wie Frankfurters Freunde behaupten dem Nationalsozia­lismus objektiv gegenüber eingestellt gewe­sen ist.

Die Welle von Haß gegen den National­sozialismus aber ist desto zweifelsfreier beim internationalen Judentum vorhanden, eben als der schleichende Affekt, den der Verteidi­ger Dr. Curti künstlich in die Brust des Mör- ders projizierte. Und dieser schleichende Affekt des internationalen Judentums war es denn auch, der nach einem Ausbruch suchte und den Mord an Gustloff beschloß, ganz gleich, wie und von wem er ausgeführt wurde.

Nicht umsonst ist längere Zeit vor dem Morde bei Frankfurter immer wieder von einem auszuführenden Urteil die Rede ge­wesen. Und auch der Vater des David Frank­furter mußte davon wissen, und wohl auch sein Bruder. Denn die Telephongespräche und Telegramme in den Tagen vor dem Morde haben sich m getarnter Sprache in auffallender Weise zwischen dem Mörder und seinen An­gehörigen gehaust. Dabei ist anzunehmen daß Davids Vater und Bruder in letzter Stunde noch den Unseligen von der Tat^ab- bringen wollten.

Es 's/we ,Schrift auf den Zigarettenschach- m die Anweisungen enthält, die dem Mörder zur Beachtung bei Ausführung d^c Tat empfohlen wurden, schließlich der