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parteiamtliche Tageszeitung
Nachrichtenblatt der Deutschen flrbeitsfront Bremen
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der Nationalsozialisten Vremens
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Das amtliche Neichsstattlialters
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wer sind die Untermänner franksurtersl
vernichtende Anklagerede Professor Srimms im Prozeß gegen den jüdischen Mörder Sustlofss
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Vierter Verbandlungstag
Nächste Woche Urteilsverkündung
Lhur, 12. Dezember.
Am Morgen des vierten Verhandlungstages des Mordprozesses David Frankfurter in Chur beendete zunächst der Verteidiger des Angeklagten, Dr. Curti, sein Plädoyer. Er versuchte, das vernichtende Ergebnis der Anklage in der Prozeßverhandlung abzuschwächen und stellte den Angeklagten als einen von Krankheiten körperlich und geistig erschütterten Menschen hin. Der Verteidiger stellte dann das Vorliegen eines Komplotts in Abrede und wandte sich erneut dem Kapitel der „Judenverfolgungen" zu, bei dem
Unssr logssspisgvl
In London fand die feierliche Proklamation König Georgs VI. statt; Eduard VIII. hat England verlassen.
Im Mordprozeh David Frankfurter hielt der deutsche Vertreter Professor Grimm eine vernichtende Anklagerede.
Für die Beauftragung Frankfurters zur Er. mordung Eustloffs durch jüdische Hinter» männer liegen weitere Beweise vor.
Das SA.- und HZ.-Führerkorps weilte Seim Führer in Berchtesgade«.
Der Zentralverlag der NSDAP. hat 299 AM Mark für bedürftige SA.- und SS.-Mä««er gespendet.
Zn Oldenburg tagten die Kreisorganisationsleiter des Gaues Weser-Ems.
Das schwere Sittlichkeitsverbrechen in Huch- ting konnte aufgeklärt werden.
Am Mittwoch kehren die Bremer Zungen und Mädel aus dem Landjahr zurück.
Im Rickmers-Park ist eine riesige Rhododen- dron-Pslanzung für Versuchs- und Studienzwecke im Entstehen.
Mit der Zustellung der neuen Steuerkarten für 1937 ist in Bremen begonnen worden.
Sofort nach den Ausführungen des Verteidigers erhob sich der Prozehvertreter der Neben- klägerin Frau Gustloff, Professor Dr. Grimm, Essen zu einer großangelegten, durch ihre ruhige Sachlichkeit und ihre außergewöhnlich tiefe juristische Fundierung hervorragenden Rede. Pros. Grimm führte aus: In dem Beschluß des Hohen Gerichts vom 20. November 1936 ist gesagt: „Das Gericht hat gern davon Kenntnis genommen, daß die Verteidigung in bestimmtester Form erklärt hat, ihrerseits werde sie den Prozeß keineswegs zu einem politischen Angriff mißbrauchen." Wir haben die Ausführungen der Verteidigung gehört. Und ich bin selbst häufig genug Verteidiger gewesen, um zu wissen, daß man die Rechte der Verteidigung nicht beschränken soll. Ich weiß, daß die Judenfrage und ihre Behandlung in Deutschland das Motiv Frankfurters ist. Das wird von uns nicht bestritten. Man konnte also der Verteidigung das Recht nicht nehmen, in gewissem Rahmen diese delikate Frage zu erörtern, aber das hätte in einem gewissen Rahmen bleiben müssen, im Rahmen des Ergebnisses der Hauptverhandlung und im Rahmen des eigenen Vorbringens des Aegeklagten.
Als ich aber heute die stundenlangen Ausführungen des Gegners mit anhören mußte, Dinge, die zum Teil offensichtlich unrichtig sind, Dinge, auf die der Angeklagte selbst sich nicht berufen hat»
habe ich mich immer wieder gesragt: „War das nötig?" Ich werde nicht in den gleichen Fehler verfallen. Ich lehne das ab. Ich werde mich strikt an die mir gestellten Aufgaben halten. Ich habe als Rechtsanwalt immer dem Recht gedient, und ich nehme meine Ausgabe wahrhaftig ernst.
Es sind Dinge vorgetragen worden, es ist eine Literatur zitiert worden, die so niedrig ist, daß ich es ablehnen muß. mich damit auseinanderzusetzen. Auf dieses Niveau steige ich nicht herab. Das ist alles so niedrig, daß es uns nicht an die Schuhsohlen heranreicht. Ich bin es der Würde des Gerichts, aber auch meiner eigenen und der Heiligkeit der Sache, die ich hier vertrete, schuldig, daß ich mich nicht in solche Diskussionen einlasse. Aber ich weiß, mit dem Wort „Ereuelliteratur" allein ist das Problem nicht gelöst. Es gibt ernste Schweizer, die die Dinge, die sich in Deutschland ereignet haben, nicht begreifen. Diesen ernsten Schweizern aber muß ich sagen, im Rahmen dieses Prozesses können wir uns nicht auseinandersetzen. Das geht über unsere Zuständigkeit hinaus, die Zuständigkeit des Hohen Gerichts, aber auch meine eigene.
Das Judenproblem in Deutschland und die Behandlung, die die Judenfrage in Deutschland erfahren hat, ist ein historischer Vorgang
von säkularer Bedeutung. Seit Jahrhunderten beschäftigt das Judenproblem immer wieder die Völker Europas, nicht nur Deutschland, sondern alle Staaten, England, Frankreich, Spanien, Rumänien, auch die Schweiz. Die Auffassungen haben gewechselt. Die einen halten diese Behandlung für richtig, andere jene. Daß es ein ernstes Problem ist, wohl das ernstesbe überhaupt, wird von niemandem bestritten. Eine umfassende Literatur hat sich in allen Zeiten damit beschäftigt. Geschichtliche Vorgänge können nur von der Geschichte beurteilt werden. Erst in hundert Jahren wird man klar darüber sehen, wie das Urteil der Geschichte endgültig aussieht. Die Zeitgenossen werden in ihrer Mehrheit nie in der Lage sein, die großen epochemachenden Vorgänge, die sie mitmachten, abschließend zu beurteilen. Ich lehne es also ab, dem Gegner zu folgen und das Gericht zu einem Forum politischer Auseinandersetzungen und Propaganda zu machen. Anders dagegen verhält es sich mit den rein rechtlichen Ausführungen, die der Verteidiger Dr. Curti über das Problem des politischen Mordes in Deutschland gemacht hat. Hier befinden wir uns auf dem Gebiete des rein Rechtlichen. Hier könnten die Ausführungen der Gegenseite geeignet sein, bei Ihnen, meine Herren Richter. irriZe Porst e l l u n g e n hervorzurufen, die eine «chädigung der Interessen meiner Auftraggeberin zur Folge haben könnten.
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er die Greuelmärchen des Vortages wiederholte und die verlogene Emigrantenliteratur als Dokumente hinzustellen sich erkühnte.
Unter einem Zwang und Druck habe sich Frankfurter die Notiz auf der Zigarettenschach- tel gemacht und Dr. Curti sagh ein Mensch, der nach Davos fahre, um einen Menschen zu töten, brauche den Plan doch nicht vorher auf eine Schachtel zu schreiben, oder werfe sie nachher weg. Er wolle Schiller nicht zitieren, obwohl er sagen könne, David Frankfurter sei seinem Gegner offen entgegengetreten und habe ihn nicht aufgepaßt in einer hohlen Gasse. Diese ungehörige Behauptung, daß der Mörder Frankfurter noch tapferer als Wilhelm Tell war. erregt im Saale mit Ausnahme des jüdischen Blocks empörtes Gelächter. Daß er die Tat nicht vorher verübt habe, legt der Verteidiger als Zeichen seines Schwankens aus, und sagt wörtlich: „Er wartete, wie wenn von höherer Hand noch die Direktion gegeben werden müßte." Juristisch glaube er sagen zu dürfen, daß ein Präzedenz- fall vorliege, wonach ein Mann in Empörung über die Behandlung seines Volkes zur Waffe gegriffen habe.
Der Verteidiger führte dann die Prozetzfälle Conradi» Schwarzbard und Teilirian an und plädierte auf den Paragraphen 45, in dem mangelnde Zurechnungsfähigkeit angenommen wird» wenn jemand im Augenblick der Tat sich in einem Zustand der Verwirrung der Sinne befindet. Er bat das Gericht, die Frage des Mordes zu verneinen und höchstens aus Totschlag zu erkennen. Mord sei die widerrechtliche Tötung mit Vorbedacht. Vorbedacht sei aber nicht identisch mit der Absicht.
„politischer Mord ist Mord
Professor Grimm wandte sich den von dem Verteidiger vorgebrachten Präjudizien zu, bei denen die Behauptung aufgestellt wurde, daß man in Deutschland den politischen Mord leicht genommen habe. Das sei nicht richtig. Er erinnerte an seine eigenen Ausführungen bei dem Schweriner Prozeß in der schwersten Notzeit Deutschlands, wo er gesagt habe: „Ich bekenne mich zum Ord- nungs- und Rechtsstaat, aber ich laste keine Staatsraison zu, die als Recht zuläßt, was Unrecht ist." Politischer Mord ist Mord, habe ich damals gesagt und habe erklärt, daß ich den politischen Mord verurteile. Trotzdem wird uns der Vorwurf gemacht, wir hätten den politischen Mord leicht genommen."
Profestor Grimm wandte sich dann den weiteren Präjudizien des Verteidigers zu und erklärte, daß in allen von ihm aufgeführten Fällen die Verhältnisse anders lagen, vor allem im Falle Teilirian, wo die Eltern und Geschwister des Täters vor seinen Augen ermordet worden seien, der selbst drei Verwundungen erhalten habe und längere Zeit unter Leichen habe liegen müssen. Teilirian hat bekanntlich im Jahre 1931 in Berlin Talaat Pascha erschossen. Teilirian litt unter epileptischen Anfällen und handelte unter dem Einfluß von Alkohol. Von den zahlreichen psychologischen Sachverständigen nahm ein Teil in diesem Fall Unzurechnungsfähigkeit an.
Zur Tat selbst führte Pros. Grimm aus, daß er nur die Zivilklage vertrete, seine Zuständigkeit also eng begrenzt sei, die er peinlichst beachten wolle. Das Delikt aber berühre Privat- und Strafkläger. Selten, sagte Pros. Grimm, habe er einen Mordfall erlebt, der so kaltblütig und überlegt, fast pedantisch genau wie dieser ausgeführt worden sei. Er verwies auf die unumstößlichen Beweise der Schießübungen, der Zigarettenschachtel und erklärte, daß nirgends die Anzeichen einer Affekthandlung, nirgends Leidenschaft festzustellen sei. Einen schleichenden Affekt aber gebe es nicht. Selbst die Freunde des Täters bezeichneten ihn als einen Phlegmatiker. Die Zeugen sagten, daß er in allen Dingen objektiv eingestellt gewesen sei. auch zum Nationalsozialismus. Keinerlei Gefühle seien zu erkennen. Als er auf der Treppe Frau Gustloff gegenübergestanden habe, habe er nach seiner eigenen Aussage das Gefühl unterdrückt, weil der Entschluß zum Mord fest in ihm stand. Heute solle alles das rein reslexmäßiges Handeln gewesen sein. Profestor Grimm ging dann die Feststellungen der Anklage und des Verfahrens noch einmal in einzelnen Punkten durch und wies die Versuche der Verteidigung, an den ermittelten Tatsachen zu rütteln, mit zwingender Logik zu
rück. Er umriß dann noch einmal das Bild des Mörders, wie es sich in der Verhandlung ergeben hat, als eines verbummelten, seinem Triebleben hingegebenen Studenten, über den das vernichtendste Urteil sein eigener Vater am Tage der Tat geschrieben habe. Dieser abschreckenden Erscheinung des Täters stellte er dann diemakel - jlose Persönlichkeit Wilhelm Gust- loffs gegenüber, der sür die Idee, für den Führer und für Deutschland gelebt habe. Wilhelm Gustloff sei ein Kämpfer gewesen, aber von hoher anständiger Warte aus habe er seinen Kampf geführt. Pros. Grimm verlas dann den Bries. den Eustloff zu Neujahr 1936 an Gauleiter Bohle geschrieben hat und in dem es u. a. heißt:
Me unantastbare Persönlichkeit eustloffs
„Wieder geht ein altes, reiches und kampf- erfülltes Jahr zu Ende das viel Mühen und Sorgen, die Sie bewegten, mit in die Vergangenheit nimmt. Vor uns aber steht das große Ziel, das uns unser Führer gegeben hat: „Deutschland". Wenn auch die Wieder- stände im neuen Jahr, die man Ihnen und uns allen entgegensetzt, noch so groß sein werden, so kann und wird uns doch nichts von dem beschrit- tenen Wege abbringen, auf dem uns unser Führer vorangeht. Keine Macht dieser Welt wird uns abhalten können, getreu unserem Schwur unsere Pflicht für unseren Führer und unsere stolze Bewegung und damit für unser geliebtes Vaterland zu erfüllen. Sie können sicher sein, daß die Landesgruppe Schweiz in stolzer Geschlossenheit, aufrichtiger Kameradschaft und unerschütterlichem Kampfgeist weiterschaffen wird, um ihrem Ziel der Zusammenfassung aller Deutschen zu dienen. Sie können auch sicher sein, daß ich meinerseits auch im neuen Jahre meine ganze Kraft einsetzen werde, um diesem Wollen und diesem Ziele zu dienen."
Selbst diesen Brief habe man falsch ausgelegt, als wenn man nicht wüßte, daß, wenn in Deutschland von Deutschen gesprochen werde, Deutsche gemeint seien, und wenn von Schweizern gesprochen werde, auch Schweizer gesagt werde. Mit solchen Auslegungskünsten könne und wolle er sich nicht verständigen. Er wandte sich dann der Behauptung der „scheinbaren Legalität" Eustloffs zu, die entgegen der Versicherung des Verteidigers, , daß er die unantastbare Persönlichkeit Gustlosfs nicht schmähen wolle, eine schwere Schmähung des Ermordeten sei, gegen die er Einspruch erheben müsse.
Pros. Grimm hob dann noch die rein menschlichen Eigenschaften des ersten Blutopfers der Bewegung in der Schweiz hervor und stellte dieser
M000 M für bedürftige Sft md SS-Münner
kine Veilinachtsspende des Neichsleiters für die presse der NSVflp. flniann namens des Zentralverlages der Partei
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München, 12. Dezember.
Der Reichsleiter für die Presse der NSDAP. Amann hat namens des Zentralverlages der NSDAP. 299 09 » RM. als Weihnachtsgabe für bedürftige SA.- und SS.-Männer zur Verfügung gestellt. Damit hat der Zentralparteiverlag erneut seine sozialistische Einsatzbereitschaft unter Beweis gestellt, deren schönster Lohn die Einkehr weihnachtlicher Freude auch bei den bedürftigsten der Mitkämpfer der Bewegung sein wird.
Amann hat dem Stabschef der sA.» Viktor Lutz e. mit folgendem schreiben von
der Weihnachtsgabe des Zentralparteiverlages unterrichtet:
„Lieber Stabschef! Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, daß der Zentralverlag der Partei Ihnen zur Bescherung bedürftiger SA.-Kame- raden zu Weihnachten einen Betrag von 156 600 Reichsmark zur Verfügung stellen kann. Die Ueberweisung erfolgt nach dem von der Obersten SA.-Führung aufgestellten Verteilungsplan für die einzelnen Gruppen der SA. Mit den besten Grüßen und Heil Hitler! Ihr gez.: Amann."
Folgendes Schreiben richtete Reichsleiter Amann an den Reichsführer SS. Heinrich Himmler:
„Lieber Parteigenosse Himmler! Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, daß der Zentre'ver-
laa der Partei Ihnen zur Bescherung bedürftiger SS.-Kameraden einen Betrag von 50 000 RM. zur Verfügung stellen kann. Den Betrag haben wir auf das Konto der Reichsführung SS., Berlin Nr. 171757, überwiesen. Mit den besten Grüßen und Heil Hitler! Ihr gez.: Amann."
Wettstreiten bei der Neichsleitung der NSVstp
München, 12. Dezember.
Die Dienststellen der Reichsleitung der NSDAP. sind ab Donnerstag, 21. Dezember, 12 Uhr, bis Montag, 28. Dezember, 8 Uhr, und ab Donnerstag, 31. Dezember, 12 Uhr, bis Montag, 4. Januar 1937 8 Uhr, geschlossen.
(gez.)-.Schwarz, Reichsschatzmeister.
Jdealpersönlichkeit den Mörder gegenüber, der von sich aus gesagt hat: „Eine ganze Welle von Haß erfüllte mich gegen alles, was Nationalsozialismus war." Eine Welle von Haß! Der Verteidiger hat geglaubt, diesen Haß als Milderüngs- grund anführen zu können. Darfein Rechtsstaat zulassen, daß der Haß sich zügellos austobt? Muß er nicht rücksichtslos fordern, daß der Haß an den Schranken des Gesetzes haltmacht, daß er das Gesetz respektiert?
Wir stehen heute in der Welt vor den kritischsten Dingen. Die Grundlagen unserer Rechtsord- nun sind in Frage gestellt. „Es geht heute", fuhr Pros. Grimm fort, „um die Ordnung schlechthin, um Ordnung oder Unordnung, um Ordnung oder Anarchie, um Ordnung oder Chaos, politischer Mord ist Mord. Den politischen Mord zulassen, ihn verherrlichen, rechtfertigen oder auch nur milde betrachten, führt uns zum Chaos, zur Anarchie." Pros. Grimm erinnert dann an den feierlichsten Moment des Parteikongresses, die Weihestunde zum Gedenken der über 400 Toten, zu denen heute auch Eustloff gehöre. Es habe auch in Deutschland in den Jahren 1930 bis 1932 eine Zeit gegeben, wo die bürgerliche Welt den Ernst dieser Dinge nicht erkannt habe, der politische Mord zu einer Alltagsrubrik der Tagespresse geworden war. Heute, wo in einem europäischen Lande die Flammen lodern, wie wir es in Deutschland auch schon erlebt hätten, beobachteten wir mit Sorge international eine ähnliche Lage, einen ähnlichen Irrtum, wie er sich in Deutschland 1931 bis 1932 so bedauerlich ausgewirkt habe. Man sehe nicht genügend den Ernst der Dinge. Langsam erst reife die Erkenntnis heran von der gemeinsamen Gefahr, die alle Völker Europas bedrohe. „Politischer Mor d", so schloß Pros. Grimm, „ist Mord. Die Stunde ist ernst. Wir können das, was sich hier in Ihren stillen Bergen, abgespielt hat, gar nicht ernst genug beurteilen/'
Anspruch gegen lurtis Verteidigung
Am Schluß seines Plädoyers überreichte Pros. Grimm dem Kantonsgericht einen feierlichen Einspruch gegen die Art der Verteidigung Dr. Cur- tis. In diesem Einspruch heißt es wörtlich: „Trotz der feierlichen Zusage hat die Verteidigung den ganzen gestrigen Verhandlungstag, volle sechs Stunden, dazu benutzt, Ausführungen zu machen und Schriftstücke zu verlesen, die mit der Person Frankfurters und diesem Prozeß nicht das geringste zu tun haben und eine einzige Beschimpfung eines der Schweiz befreundeten Landes darstellen.
Durch dieses tatsächliche Verhalten der Verteidigung sind die Befürchtungen, die wir in unserer Eingabe vom 13. November 1936 ausgedrückt haben, nicht nur bestätigt, sondern bei weitem übertreffen worden. Es bedarf keines Nachweises, daß durch dieses unerhörte Vorgehen der Verteidigung die Interessen unserer Auftraggeberin auf das empfindlichste verletzt wurden und daß es ein Mißbrauch des Rechtes der Verteidigung bedeutet, wenn diese es unternimmt, in einem Verfahren, in dem die Witwe des Ermordeten von dem Mörder, der ihr das Liebste geraubt hat. Genugtuung für den erlittenen Schmerz begehrt, diesen Schmerz nur noch zu vermehren durch zügellose Angriffe auf die Ehre des Landes des Getöteten, die diesem ein und alles war."
(Fortsetzung Seite 2),
Her schleichende flffekl!
„Eine schwindsüchtige juristische Konstruktion"
* Bremen. 13. Dezenter.
Der Prozeß gegen den Juden Frankfurter ist zu Ende. Für einen Teil der europäischen Oeffentlichkeit mag er lediglich Sensation gewesen sein, für uns Deutsche war er mehr.
Deutschland hat durch den jüdischen Mordbuben einen seiner besten Söhne verloren, und Deutschland hat im Verlaus des Prozesses gegen den Mörder leider die Erkenntnis gewinnen müssen, daß noch ein großer Teil der europäischen Oeffentlichkeit weil davon entfernt ist, zu begreifen, welch unheilvolle Rolle das internationale Judentum im europäischen Lebensraume spielt.
Ohne weiteres ist anzunehmen, daß das nach Abschluß der Verhandlungen von dem Schweizer Gerichtshof zu findende Urteil — der „schwindsüchtigen suristischen Konstruktion" des Verteidigers Dr. Curti zum Trotz — glatt aus Mor d lauten wird. Daß die niederträchtige, hinterlistige Tat des David Frankfurter ein solcher war, darüber ist sich wohl die ganze Menschheit klar.
Der „schleichende Affekt", auf den der vergreiste Dr. Curti mit seinem überalterten Lügemnaterial von angeblichen Judenverfolgungen plädierte, ist nicht bei dem jüdischen Taugenichts und Mordbuben Frankfurter, sondern vielmehr bei dem internationalen Judentum insgesamt zu suchen. Aus Frankfurter angewandt, ist die Behauptung vom schleichenden Affekt tatsächlich eine schwindsüchtige juristische Konstruktion» auf das internationale Judentum insgesamt angewandt, eine durchaus gegebene Tatsache.
David Frankfurter hat nach unserer festen Ueberzeugung als bestellter Mörder dieses Judentums gehandelt, des internationalen Judentums, aus dessen Reihen nach der Tat massenhaft jüdische Glückwünsche dem Vater des Mörders zugegangen sind; des internationalen Judentums, das bereits einen Monat vor der Tat in Belgrad unter sich mauschelte, daß die Würfel gefallen seien und daß „er", d. h. Landesstellenleiter Gust- losf, fallen müsse; des internationalen Judentums, das zur Verteidigung der blutigen Meucheltet schwere Gelder aufbrachte» womit nun nicht bloß der „berühmte" Verteidiger bezahlt wird, sondern auch die Greuelmärchensammlung, die, kostbar gebunden, dem Gerichtshof vorgelegt wurde und nun wohl in aller Welt unentgeltlich verteilt werden soll.
Was der Mörder vor Gericht als Verteidigung für sich vorbrachte: „eine ganze Welle von Haß erfüllte mich gegen alles, was Nationalsozialismus war", gilt gleichfalls mehr vom internationalen Judentum insgesamt, als von >dem Einzeljuden David Frankfurter, den seine eigenen Freunde alsPhlegma - tiker bezeichnen, der nichts als ein verbummelter, um nicht zu sagen verkommener, seinem Triebleben hingegebener Mensch ist, dem. bevor er die Tat ins Auge faßte, der Nationalsozialismus nur ganz oberflächlich bekannt war und der, soweit er den Nationalsozialismus kannte — wie Frankfurters Freunde behaupten — dem Nationalsozialismus objektiv gegenüber eingestellt gewesen ist.
Die Welle von Haß gegen den Nationalsozialismus aber ist desto zweifelsfreier beim internationalen Judentum vorhanden, eben als der schleichende Affekt, den der Verteidiger Dr. Curti künstlich in die Brust des Mör- ders projizierte. Und dieser schleichende Affekt des internationalen Judentums war es denn auch, der nach einem Ausbruch suchte und den Mord an Gustloff beschloß, ganz gleich, wie und von wem er ausgeführt wurde.
Nicht umsonst ist längere Zeit vor dem Morde bei Frankfurter immer wieder von einem auszuführenden Urteil die Rede gewesen. Und auch der Vater des David Frankfurter mußte davon wissen, und wohl auch sein Bruder. Denn die Telephongespräche und Telegramme in den Tagen vor dem Morde haben sich m getarnter Sprache in auffallender Weise zwischen dem Mörder und seinen Angehörigen gehaust. Dabei ist anzunehmen daß Davids Vater und Bruder in letzter Stunde noch den Unseligen von der Tat^ab- bringen wollten.
Es 's/we ,Schrift auf den Zigarettenschach- m die Anweisungen enthält, die dem Mörder zur Beachtung bei Ausführung d^c Tat empfohlen wurden, schließlich der