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Bremen und seine Bauten / bearb. und hrsg. vom Architekten- und Ingenieur-Verein
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Schiffahrtsanlagen.

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b. Die Dammsielschleuse ist 1896 an Stelle des vorhandenen Überzuges vom Verfasser erbaut (vergl. Fig. 494). Sie hat im Aufsenhaupt und Binnenhaupt je ein Flutthor- und ein Ebbethorpaar. Die Kammer ist 11,50 m lang und 12,50 m breit und bietet Platz für sechs sogenannte ganze Huntschiffe. Das alte 3,53 m weite Dammsiel ist zum Binnenhaupt der Schleuse um­gebaut, die Sohle liegt auf 2,60 m Br. N. Die Kammer und das Aufsen­haupt sind neu erbaut. Letzteres hat 2,50 m Lichtweitc. Der Drempel liegt auf3,15 m Br. N. Die Häupter sind versetzt angeordnet, damit die Reihenfolge beim Ein- und Ausfahren der Schiffe dieselbe bleibt. Das Aufsenhaupt ist auf Beton gegründet. Der Kammerboden ist aus Pflaster auf Steinschlagunterlage hergestellt. Die Kammerwände bestehen in ihrem unteren Teile aus Spundwänden, in ihrem oberen Teile aus verankerten in ca. 1 m Abstand aufgestellten J-Eisen mit dazwischen gespannnten 1 /a Stein starken Ziegelsteingewölben. Der obere massive Teil der Wand stützt sich auf eine Pfahlreihe mit darüber gelegtem Holm. Zum Schutze gegen den Anprall der Schiffe, sowie gegen Beschädigungen durch die Handruder ist der obere Teil der Wände mit einer 10 cm starken Holzverkleidung versehen. Alle vorspringenden Kanten der Schleusen sind mit Gufseisen bekleidet, um sie vor Beschädigungen zu schützen. Das Füllen und Leeren der Kammer geschieht mittels in jedem Thore angebrachter Schutzöffnungen von je 0,42 qm Gröfse. Die eine Wand des Aufsenhauptes ist um eine Schiffs­länge nach aufsen verlängert, damit die Schiffe im ruhigen Wasser (die Schleuse liegt hart an der Wümme) einfahren können. Die Baukosten der Schleuse nebst allein Zubehör haben rund 50 000 Mk. betragen. Die Gebühren für das Durchschleusen betragen 0,20 Mk. für leere Schiffe, 0,40, 0,60, 0,80 Mk. für beladene Schiffe, je nach dem Inhalt der Ladung. Bei der Rückfahrt ist das Durchschleusen gebührenfrei. Die Anlage hat sich bis jetzt gut bewährt und den Plan bei den Semkenfahrtsinteressenten wachgerufen, ihren im Wummedeiche liegenden Überzug durch eine ähnliche Schleuse zu ersetzen.

5. Kunststrafsen und Brücken.

Die im bremischen Landgebiete vorhandenen Kunststrafsen, abgesehen von den Nebenstrafsen in den Dörfern, werden unterschieden in Heerstrafsen und Landstrafsen.

Die Heerstrafsen, deren Unterhaltung dem Staate obliegt, haben eine Gesamtlänge von 36,5 km. Die Landstrafsen werden gemeinschaftlich vom Kreise und den Landgemeinden unterhalten und haben eine Gesamtlänge von 85 km. Da das Landgebiet etwa 207 qkm grofs ist, beträgt die Dichtigkeit des Kunststrafsennetzes demnach rund 0,6 km auf 1 qkm. Der Bau der Landstrafsen, mit dem im Jahre 1871 begonnen wurde, ist noch nicht abge­schlossen. Die Heerstrafsen haben in der Regel eine 4,5 5 m breite Pflaster­bahn, einen 2,5 3,5 m breiten Sommerweg und einen 23 m breiten erhöhten Fufsweg. Die Breite der Landstrafsen beträgt 510 m. Im Jahre 1899 ist mit der Anlage besonderer Radfahrwege auf den Heerstrafsen und Land-