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Bremen und seine Bauten / bearb. und hrsg. vom Architekten- und Ingenieur-Verein
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III. Teil. Städtische Anlagen.

Gesellschaft gehörigen Werke erzeugt, nach den neuen Konzessionsbedingungen ist die Gesellschaft aber verpflichtet, den zu ihrem gesamten Betriebe er­forderlichen Strom aus dem städtischen Elektrizitätswerke zu entnehmen. Der Preis für eine Kilowattstunde beträgt je nach dem Jahresverbrauch 10 bis 11 Pfennige.

Im Jahre 1899 hatte die Bremer Strafsenbahn durchschnittlich 20 elektrische und 49 Pferdebahnwagen im Betriebe, wozu ein Kraftaufwand von 343243 Kilowatt und ein Bestand von 315 Pferden erforderlich war. Die Pferdebahnwagen fahren meist einspännig, da beinahe gar keine Steigungen zu überwinden sind, und verkehren auf der Hauptlinie NördstrafseSteinthor in Abständen von 3 Minuten, während die Endstationen Walle und Sebalds­brück sowie Arsterdamm und Kaiserstrafse alle 6 Minuten erreicht werden. Die Fahrgeschwindigkeit beträgt durchschnittlich 9 km.

Die jetzt elektrisch betriebenen Wagen verkehren innerhalb der Stadt alle 7V2 Minuten, aufserhalb der Stadt alle 15 Minuten, auch hier darf die Geschwindigkeit in der Stadt nur bis zu 9 und aufserhalb der Stadt nur bis zu einer äufsersten Grenze von 16 km gesteigert werden.

Die Gröfse und Ausstattung der Wagen ist sehr verschieden. Die Pferdebahnwagen sind zum Te'l recht niedrig und haben nur 14 bis 16 Sitz­plätze. Die Installation von Heizapparaten ist noch nicht erfolgt. Für die Ausdehnung des elektrischen Betriebes sind neue Wagen mit 20 Sitzplätzen und 16 Stehplätzen im Bau.

Das Betriebsmaterial ist in sechs Bahnhöfen untergebracht, die demnächst bedeutend erweitert werden.

Das Personal der Gesellschaft besteht aus 377 Angestellten, an deren Spitze ein Direktor steht. Hiervon sind 245 Personen im Betriebe, 5 i n der kaufmännischen und 61 in der technischen Abteilung beschäftigt.

Das Verwaltungsgebäude, welches auch die Direktorwohnung enthält, befindet sich an der Nördstrafse.

Im Jahre 1X99 wurden auf allen Bahnen 10 192476 Personen befördert und 3 436 397 Wagenkilometer zurückgelegt. Die Einnahmen betrugen 1 °77 93 1 Mark. Das Fahrgeld, welches jetzt je nach der Entfernung zwischen 10 und 20 Pfg. schwankt, soll nach dem 1. Januar 1901 auf sämtlichen Linien der Strafsenbahnen, für jede beliebige Strecke, auch wenn auf der Fahrt um­gestiegen werden mufs, nicht mehr als 10 Pfg. betragen.

3. Strafsenbrücken.

Die jetzigeGrofse Weserbrücke" ( vergl. Abbildung Seite 541 u. 542) wurde in den Jahren 1893 bis 1895 etwas oberhalb der alten Brücke erbaut. Die alte Brücke besafs sechs Öffnungen von je 17,05 m lichter Weite; die Pfeiler waren 1839 bis 1841 aus Sandsteinen in Trafsmörtel hergestellt und ruhten auf Fundamenten aus Quaderschichten, die mit gespundeten Wänden umgeben waren; 1861 wurden die bisherigen hölzernen Überbauten durch eiserne vollwandige Träger unter der Fahrbahn ersetzt.