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Erster Theil (1817)
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L. V o n Kl ü m P e n, (Ballen).

I. Klumpe welche chchs zu Fleischsuppen und theils zu Ragouts gebraucht werden.

Bemerkung. Alle Klumpe müssen ^ Stunde vor dem Anrichten in die kochende Suppe ge­than werden, und man darf den Suppentopf, während die Klümpe darin sind, nicht zu­decken, weil sie sonst dicht (harr) werden.

1. Austern - Klumpe.

Man rechnet n Loth Weißbrot zu 25 Stück Austern, welche fein gehackt werden müssen, hiezu thut man 2 Eyer, 4 Sardellen, das Saure von 1 Citrone, die Schale von Z Citrone ab­gerieben, ein gutes Stück Butter und etwas Muscatblüthe.

2. Butter - Klumpe.

In die Butter, welche man weiß gerührt, schlagt man einige Eyer, thut z Löffel fein Mehl,- etwas Salz und Muscatennuß daran, legt die Klümpe in gute Fleischbrühe und deckt sie zu, man kann sie sodann zu jeder Suppe geben.