Teil eines Werkes 
Theil 1 (1799) reichsfreien echten
Entstehung
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iz. Das Schauspielhaus.

§. 102.

Obqleich man hier keine stehende Schauspieler- Gesellschaft, wie in Hamburg und ancmbemOr- ten Deutschland, s hat, so werden seit geraumen Jahren dock) den Winter über hier Schauspiele auf- geführt. Anfänglich hatte man das hiesige Reit­haus dazu eingerichtet: da man aber fand, daß selbiges zu klein und unbequem war, hat man auf der lezten Wallbastion beym Osterthor ein eignes großes Schauspielhaus jedoch nur von Stän­derwerk aufgeführt, welches geraumlich genug, auch inwendig sehr artig decorirt ist. Die Oberaufsicht über das hiesige Schauspielwesen haben 4Raths- herren.

(b) Welche dem Könige von Großbritan, nien, als Herzoge zu Bremen und Verden zustandig sind»

§. IOZ.

i) Die gewöhnliche Wohnung der ehemali­gen Erjbischöffe, wenn sie sich in Bremen

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