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iz. Das Schauspielhaus.
§. 102.
Obqleich man hier keine stehende Schauspieler- Gesellschaft, wie in Hamburg und ancmbemOr- ten Deutschland, s hat, so werden seit geraumen Jahren dock) den Winter über hier Schauspiele auf- geführt. Anfänglich hatte man das hiesige Reithaus dazu eingerichtet: da man aber fand, daß selbiges zu klein und unbequem war, hat man auf der lezten Wallbastion beym Osterthor ein eignes großes Schauspielhaus jedoch nur von Ständerwerk aufgeführt, welches geraumlich genug, auch inwendig sehr artig decorirt ist. Die Oberaufsicht über das hiesige Schauspielwesen haben 4Raths- herren.
(b) Welche dem Könige von Großbritan, nien, als Herzoge zu Bremen und Verden zustandig sind»
§. IOZ.
i) Die gewöhnliche Wohnung der ehemaligen Erjbischöffe, wenn sie sich in Bremen
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