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des Hospitals zu St. Remberti, davon der eine Bürgermeister, der andere aber Rathsher r zu seyn pflegt. Ein V o ig t, der ein reitender Diener ist, verrichtet das Einmahnen der Zinsen und Gefalle, und ein Prövener wird umsonst darin aufgenommen und wohnt in einem kleinen Häuschen, welcher das Amt eines Pförtners versteht, und alle Abend die verschiedenen Thüren und Eingänge des Prövens zu rechter Zeit zuschließen, des Morgens aber wieder gehörig eröffnen muß e).
S. Beschreibung der zum weltlichen Gebrauch gewidmeten öffentlichen Gebäude»
(a) Welche unter der Reichsstadt» Bremischen Obrigkeit stehen.
Das Rathhaus.
§. 84.
Das ehemalige hiesige Rathhaus stand an tiner ganz andern Stelle, wie das jetztge, nemUch
beym
-) Ebendas. 4 St. xax- 51. «. f.