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schiedenen Abtheilungen bestehendes Gebäude, und über das hineingebrachte Theer führt der dabei? wohnende Schreiber Rechnung. Die Krämer und Höcker welche mtt Theer im kleinen handeln, dürfen nur eine bestimmte geringe "Anzahl Tonnen in ihren sogenanntenTheerhockcn bey ihren Häusern abgesondert liegm haben />
12. Das Museum.
§. IOI.
Vor geraumen Jahren vereinigte sich eine Anzahl hiesiger Gelehrten, Kaufleute und sonstige Liebhaber schöner Wissenschaften und Künste, und stif-
P z teten
/) Es müssen zwar alle Waaren vermöge ergange- ner Obrigkeitlicher Schlachtordnung cj. 6. l2. May (22.Nov.) ,747. §.8- nur „an der „alten großen und neuen, wie such an der klci- „nen Schlachte auf der Holzpforte., ausqeladen werden: jedoch ist Theer davon ausgenommen, als welches, sobald selbiqes hier angekommen, nach dem Theerhause gebracht werden muß, nicht aber auf der Schlacht zu sehen ist, laut Verordn. Z. 6. 21. Jan. ,750. §. 4. S. Meiers Verordnungen paZ. 162. et pax 41. — Vergl.
Bremisch Nicders. Wörterb. B. V. xaz. 26.