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Theil 1 (1799) reichsfreien echten
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Wohnung hat, nebst verschiedenen beeidigten Korn- messern /-) hängen von dieser Station ab.

10. Das Wasserrad»

H. 9Y.

Ist eine große künstliche an der Weserbrücke beym sogenannten Fahrgatt angebrachte Maschi­ne 5), mittelst welcher das Weserwasser durch un­terirdische Wasserrohren den Brauern und andern Bürgern, deren Häuser diese Gerechtigkeit haben, in die Häuser geführt wird, welche nur den Hahnen ihres Krahns öffnen dürfen, da sodann das Was­ser, so lange das Rad in Bewegung ist, beständig herausläuft. Im Jahr 1394. wurde selbiges zu­erst angelegt; im Jahr 1536. wurde es erneuert,

P 2 nach

Eine Obrigkeitliche Verordnung, die Kornmesser betreffend ä. 6. ?o. Aug. 1747. steht in den Meierschcn Verordnungen p. 29. f.

i) Unser Wasserrad ist so künstlich angelegt, daß es dem berühmten Mcchcmikus ^^?0^v würdig qenuq schien, es seinem ?^^»-o mo^/tt- /zi/^iv,tt/?>a»-tt???, so wie unsern Krähn seinem t/z^^a m^c/zmi»^«« />075at!//tt«? in Kupfer gestochen zu inseriren»