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7. Die Waisenhäuser, (a) Das rothe. §. 66.
Bereits gegen Ende des i6tm Jahrhunderts war man Hieselbst auf die Ernährung und Erziehung vaterloser Waisen, welche Bürgerkinder waren, bedacht. Es verzog sich aber die Ausführung dieses löblichen Unternehmens bis ins Jahr 1599. als in welchem die sogenannten Bagien en >n em anders Haus quarlirt wurden und der Rath ihre bisherige in der Hutfilzerstraße, der ehmaligen St. Nikolai Kirche gegen über belegene Wohnung zu einem Waisen Hause einrichten ließ. Im Juny besagten issssten Jahres wurde dasselbe zuerst mit Kindern besetzt, welche roth gekleidet gehen, daher auch die Benennung herkommt, die sie führen, ncmlich der rothen Waisenkinder. Kune andere als eheliche Kinder hiesiger Bürqe^ werden darin aufgenommen, und ist besonders in neueren Zeiten für ihren zweckmäßigeren Unterricht und Erziehung sehr gut gesorgt, und das ganze
Haus
^) S. Vorhin §. 62. 6z. pax. 169.170.