Nach Verzeichnissen bremischer Finanzbehörden vom August 1938 gehörte der überwiegende Teil von ihnen zu den Berufsgruppen der Händler, Reisenden und Schneider. „Händler" hieß in ihrem Fall vor allem Handel mit Rohprodukten und Altmaterial, mit Säcken und Fellen, mit Textilien und Tuchwaren und mit Weiß- und Wollwaren. Was die Größe der Geschäftsbetriebe anbelangt, so waren es meist Einmannunternehmen, die sich auf die tatkräftige Mithilfe der anderen Familienmitglieder stützten. Nur ein Textilkaufmann und ein Produktenhändler betrieben offensichtlich Geschäfte größeren Umfanges, so daß sie mehrere Angestellte und Reisende bzw. Arbeiter beschäftigen konnten und mußten 1 ".
Insgesamt kann die wirtschaftliche Lage der polnischen Juden in Bremen nicht besonders rosig gewesen sein, weil in ihren Berufen keine großen Gewinne zu erwirtschaften waren. Schon bevor sie im Oktober 1938 ausgewiesen wurden, war die Zukunft auch in beruflicher Hinsicht für sie düster: Mit dem „Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich" vom 6. Juli 1938 war jüdischen Händlern und Vertretern das Recht zur Berufsausübung entzogen worden, der Handel mit Fellen und Häuten war bereits seit 1937 verboten, und die Textilwirtschaft, von jeher eine Domäne der Juden, wurde besonders zielstrebig „entjudet".
Die schriftlichen Zeugnisse geben keine Antwort auf die Frage, wie stark diese Menschen unter der Trennung von der Familie und dem Verlust der Existenzgrundlage und einer neugewonnenen Heimat litten. Manche lebten seit 20 Jahren in Bremen, die meisten der Kinder waren hier geboren. Man kann nur ahnen, wie der Verwaltungsakt der „Abschiebung" die polnischjüdischen Mitbürger in ohnmächtigen Schmerz, in Rat- und Fassungslosigkeit versetzte. Für diese „Sonderbehandlung" war ihre polnische Staatsangehörigkeit entscheidend gewesen — auf ihrem weiteren Weg sollte nur noch zählen, daß sie Juden waren.
II. Die Deportation nach Minsk 1941
1. Vor der Deportation — Maßnahmen und Reaktionen
Nachdem fast drei Jahre lang die Auswanderung mit allen Mitteln gefördert worden war, wurden am 23. Oktober 1941 die Weichen auf eine Anordnung Heydrichs hin anders gestellt: Ab sofort war die Auswanderung aller Juden zu verhindern 17 . Die „Abschiebung aller Juden Europas nach dem Osten" war beschlossene Sache 18 .
Zu dieser Zeit wurden mit der „Verordnung über die Beschäftigung von Juden" vom 3. Oktober 1941 und mit der Durchführungsverordnung vom
16 Qu. 88.
17 Adam, S. 310 ff., weist nach, aus welchem Grunde dieses Datum zur letzten und entscheidenden Phase der nationalsozialistischen Judenpolitik führte.
18 Ebd., S. 315; dort auch die vielfältigen Hintergründe für die neue Richtung und die ersten Deportationen.
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