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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
Entstehung
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Eine Interpretation jener Aufstellung jüdischer Vermögenswerte kann keine genaue Aussage über den ehemaligen Umfang des in Bremen vor­handenen jüdischen Kapitals ergeben, waren doch im April 1938 bereits einige der bedeutenden Firmen aufgelöst oder arisiert, deren Besitzer mit Hab und Gut ins Ausland entkommen 19 . Weitere hatten die Auswanderung geplant und werden sich vor umfassenden Angaben gehütet haben. Doch beleuchten diese Zahlen den Hintergrund, vor dem sich in der Folgezeit die weiteren Schachzüge abspielten.

II. DieAnkaufsstelle für Juwelen, Schmuck- und Kunstgegenstände aus jüdischem Besitz"

In Bremen wurde im Februar 1939 die ehemalige Städtische Kleinkredit­anstalt schnell zurAnkaufsstelle für Juwelen, Schmuck- und Kunstgegen­stände aus jüdischem Besitz" erklärt- 0 ; denn eine weitergehende Verord­nung hatte inzwischen von den Juden die Ablieferung der in ihrem Eigentum befindlichenGegenstände aus Gold, Platin oder Silber sowie Edelsteine und Perlen" innerhalb von zwei Wochen an die vom Reich eingerichteten An­kaufsstellen verlangt 21 . Ausgenommen von der Zwangsablieferung waren Trauringe, silberne Armband- und Taschenuhren, eine gewisse Anzahl ge­brauchter Silberbestecke und Zahnersatz aus Edelmetall. Zu einem dies­bezüglichen Hinweis an die Ablieferer waren die Ankaufsstellen jedoch nicht verpflichtet 22 .

Im Laufe der nächsten Monate wurden die Bestimmungen zu den An­käufen mehrmals modifiziert. Die in Berlin bei der Städtischen Pfandleihe eingerichtete Zentrale war Sammelstelle für alle Gegenstände, die nach Schätzung der örtlichen Ankaufsstellen zunächst mehr als RM 300,, dann mehr als RM 150, wert waren. Erst waren alle Gegenstände aus Gold, später auch solche aus Platin an die Zentralstelle abzuliefern 23 .

Daß die Ankaufsstellen immer mehr zu reinen Annahme- und Schätzstellen wurden und die unmittelbare Verwertung der angekauften Gegenstände am Orte beschränkt wurde, hatte seine Gründe. Zum einen konnte sich das Reichswirtschaftsministerium über die Berliner Zentrale einen besseren Überblick verschaffen und die Verwendung der eingehenden Kostbarkeiten bestimmen. Zum anderen zeigten sich schon bald bei einigen Ankaufsstellen erhebliche organisatorische und personelle Mängel, die das Reichsinnen­ministerium zu Kontrollen und Beschränkungen der Annahmeberechtigung veranlaßten.

19 So z. B. die ehemaligen Kaufhausbesitzer Bamberger und Neumann und der Baumwollhändler Cohn.

20 Schreiben des Reg. Bgm. vom 24. 2. 1939 (Qu. 31).

21Dritte Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Ver­mögens von Juden" vom 21. 2. 1939 (RGBl I S. 282).

22 Schreiben des RWiM vom 1. 3. 1939 (Qu. 31).

23 Ebd.

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