4. Vergleich der Gesamtsummen
Insgesamt betrug das Vermögen, das die deutschen Juden Bremens und 20 nichtjüdische Ehegatten anmeldeten, nach Abzug der Schulden und Lasten ca. 14 Millionen Reichsmark. Die Werte, die auf eigener Einschätzung beruhten und angemeldet wurden, werden tatsächlich eher höher zu veranschlagen sein. Wieweit hier noch eine bewußte Täuschung der Behörden gewagt wurde, muß dahingestellt bleiben. Für den Vorausschauenden mag der Versuch auf jeden Fall verlockend gewesen sein.
Den Hauptbestandteil bildete das „Grundvermögen" mit ca. 8 Millionen Reichsmark — als Ansatzpunkt und Richtwert für die „Entjudung des Grundbesitzes" gut geeignet. Das mit 3,3 Millionen Reichsmark dagegen niedrig erscheinende „Betriebsvermögen" muß unter dem Aspekt der Geschäftserschwernisse und -Schließungen der vorangegangenen Jahre und der Arisierungsbestrebungen ab Frühjahr 1938 gesehen werden. Das deckt sich mit den Ergebnissen von Erhebungen auf Reichsebene 18 und spricht im übrigen auch nicht für die damals vielzitierte Unterwanderung der Wirtschaft durch jüdisches Kapital. In den als „sonstiges Vermögen" deklarierten ca. 6,5 Millionen Reichsmark muß aller Besitz enthalten gewesen sein, den der weitgefaßte Vermögensbegriff beinhaltete.
Eine für das Reich getroffene Feststellung läßt sich für Bremen ebenfalls übernehmen: „Die geringe Höhe des nichtjüdischen Ehegatten-Vermögens läßt darauf schließen, daß beachtenswerte Verschiebungen des Vermögens des jüdischen Ehepartners auf den nichtjüdischen kaum vorgekommen sind." 17 Dies wird in der kurzen Zeit auch kaum möglich gewesen sein, denn Übertragungen und Umschreibungen gerade von Grundvermögen auf den Namen des Ehepartners waren und sind mit erheblichem Aufwand verbunden. Ein weiteres Hindernis stellte die erwähnte „Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe" vom 22. April 1938 dar.
Es bleiben noch die angemeldeten Vermögen der 23 ausländischen und sechs staatenlosen Juden. Mit ca. RM 378 000,— steht in den Angaben der Ausländer das Grundvermögen an erster Stelle, dicht gefolgt vom Betriebsvermögen mit ca. RM 333 000,—. Bei den Ausländern handelte es sich vorwiegend um Polen, die sich, zum Teil lange in Bremen ansässig, mit Fleiß ihre Handelsgeschäfte als Existenzgrundlage auf- und ausgebaut und im kleinen Rahmen Grundbesitz angeschafft hatten. Daß sie sonst kein Leben in Luxus führten, zeigen die vergleichsweise geringen sonstigen Vermögenswerte in einer Gesamthöhe von ca. RM 98 000,— 18 . Noch weniger brachten die Staatenlosen in Anschlag. Ihr besonderes Schicksal wird eine Ansammlung größerer Reichtümer verhindert haben.
16 Begleitschreiben des RWiM vom 21. 11. 1938 zur Zusammenstellung des Judenvermögens im Reichsgebiet (Qu. 31).
17 Ebd.
18 Zum Vergleich: Die .inländischen" Juden hatten für diesen Posten mehr als das Doppelte des Betriebsvermögens angegeben (RM 6 145 000 — zu RM 2 900000,—).
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