1. Verteilung und Zusammensetzung
Es ergibt sich folgende Vermögensverteilung:
Vermögen überhaupt
Anzahl
RM 0,— bis
RM 5 000,— bis
RM 10 000— bis
RM 15 000,— bis
RM 20 000,— bis
RM 25 000 — bis
RM 30 000 — bis
RM 40 000,— bis
RM 50 000,— bis
RM 70 000 — bis
RM 80 000— bis RM über 100 000 —
RM über 150 000 — RM über 200 000 — RM über 300 000 — RM über 400 000 — RM über 500 000 —
5 000 — 10 000,— 15 000,— 20 000 — 25 000 — 30 000,— 40 000 — 50 000,— 70 000,— 80 000,— 100 000 —
27 70 35 29 20 25 32 17 18 8 13 13 8 7 3 2 2
Es zeigt sich also, daß eine große Zahl (97) auf Vermögen bis zu RM 10 000,— kam. Dies waren die Besitzer kleiner Grundvermögen, die neben ihrem Haus meist nur wenig sonstiges Vermögen besaßen, oder solche, die zwar größeren Grundbesitz, dafür aber Schulden oder Belastungen auf dem Haus hatten. Diese Lage zeichnet sich ähnlich ab bei den höheren Vermögen bis etwa RM 50 000,—. Hier kamen zum Grundbesitz meist noch erwähnenswerte sonstige Vermögenswerte hinzu, wie z. B. wertvollere Möbel, Teppiche, Gemälde, auch Schmuck und Silber. Bei den etwa 100 Anmeldungen zum Vermögen zwischen RM 20 000,— und RM 50 000,— kann man davon ausgehen, daß hier Einfamilienhäuser mit gehobener Ausstattung den Hauptanteil des Besitzes stellten.
Größere Vermögen, ab RM 80 000— bis zu etwa RM 125 000,— (26) wiesen oft einen beträchtlichen Grundbesitz auf, entweder gepaart mit ansehnlichem Betriebsvermögen oder teuren sonstigen Wertgegenständen. In dieser Kategorie waren die gutverdienenden Kaufleute, aber auch solche Bürger anzutreffen, die, wie offensichtlich etliche Witwen, ein reiches Erbe übernommen oder sich auf die Anhäufung von Kostbarkeiten aller Art verlegt hatten.
über große Vermögen zwischen RM 80 000,— und dem höchsten errechneten Wert von RM 525 000,— liegen 48 Anmeldungen vor. Beim Vergleich mit den anderen Vermögensgruppen fällt auf, daß diese Angaben vor allem auf hohen Grundstückswerten basieren (zum Teil über RM 400 000,—), aber auch anteilig große Summen in den Betrieben angelegt waren. Gesicherter Wohlstand darf bei diesen Voraussetzungen angenommen werden, der sich bei
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