XII. Ckpitel.
2. Abtheilung.
Zabr
i53i!'^)erhiesige Comtherherrdes deutschen Ordens, Rudolph von Vardewisth, besaß damals einige von denen an die Bürgerweyde stoßenden Ländereyen. Weil er sich weigerte, Beweis von seinem Rechte an dieselben zu geben: so waren jene unruhigen Köpfe auf ihn erbittert, und sprengten unter dem Volke aus: daß der Comtherherr die Urkunde des Weydebriefs besitze, worin die eh- malige ansehnliche Größe der Weyde beschrieben sey; man müsse ihn nöthigen, sie heraus zugeben. Sie zwangen den Rath, daß derselbige den Comtherherr« 8 Tage vor Himmelfahrt izzi. aufs Rathhaus vorladen ließ: und als er, aus Furcht einer üblen Begegnung, nicht sogleich selbst erschien, sondern seine Mutter und Schwester hinschickte; so lief gleich der ganze Haufe und mit ihm das gemei- III. Theil. A ne