Namen der bei derDvmkirche gestandenen Inspektoren u. Intendanten. 213
V. Jnspectores und Intendanten.
Man war anfangs in Schweden unschlüssig, ob man das Domcapitel in seiner Consistenz lassen wollte, oder nicht. Die Domherren blieben daher noch im Besitz und Genuß ihrer Hebungen. Es wurde deshalb anfanglich über die einem Erzbi- schofe besonders zustehenden Einkünfte ein Jnspector gesetzt, welcher diese wahrnahm, und zugleich auf die übrigen Einkünfte, bis die königliche Commission den Structuarius und Secretair von Mandelslo in seiner vorigen Function bestätigte, Achtung gab. Als aber darauf die Königin Christina sehr viele und betrachtliche Einkünfte verschenkte, (das Verzeichnis) findet man in Pratje's Herzogth. Bremen und Werden, 5te Samml. S. 327 f.) so ließen die auswärtigen Donatarien ihre Güter durch ihre selbst bestellten Znspectoren verwalten, bis diese Güter wieder mit den Domänen vereinbart und auf specielle königliche Verordnung der Direction des Kanzlers Jcsaias von Pusendorf einige Zeit ganz allein gelassen wurden. (Pratje, Altes und Neues, Bd. X. S. 349 f.) bis auch diese Jnspection dem Struktuarius Sarninghausen, den 17. April 1680, aufgetragen wurde. Diese inspcctorische Verwaltung hörte jedoch 1683 wieder auf, denn da ward eine besondere Bedienung daraus gebildet, und der Angestellte bekam den Titel Intendant.
Die vorher gewesenen Jnspectores hießen:
1. Johann Steiniger, genannt von Schönkirch. S. die Residenten.
2. Peter Drevenstadt, von 1668 bis 1678. S. Brem. Gel. Lex. l. 105.
3. Daniel Sarninghausen. S. die Structuarii.
Die nachmaligen Intendanten waren:
1. Erich Prytz, von 1683 bis 1690. Brem. Gel. Lex. !Z. 109.
2. Johann Burmeister, von 1690 bis 1716. Brem. Gel. Lex. I. 56.
Hältnisse der St. Petri Domkirche in Bremen, 1827, 8., worin man alles hierher Gehörige findet.