Namen der bei der Domkirche gestandenen Staatsdiener. 205
3. Aufsicht über sämmtliche lutherische Schulen der Domgemeine, die aber seit der neuen Schuleinrichtung aufgehört hat.
4. Prüfung der zu vacanten Prediger- und Gehülfsprediger- Stellen sich meldenden Candidaten des Predigtamts, durch den Pastor Primarius.
5. Durch denselben die Lrdination, wenn solche erforderlich ist, so wie auch die Proklamationen bei Verheirathungen ausschließlich dem Pastor Primarius gebühren.
6. Prüfung der Lehrer und Unterlehrer, ehemals an allen lutherischen Schulen der Domgemeine, mit den Diaconen gemeinschaftlich.
7. Uebernahme der Amtsgeschäste in Vacanzfällen, das Predigen ausgenommen.
8- Die Wahl des Lehrers an der Armenschule, mit den Diaconen gemeinschaftlich.
9. Vierteljährige Austheilung des Abendmahls im Armenhause, halbjahrige im Zuchthause und gemeinschaftliche im Krankenhause.
Die übrigen königlichen Staatsdiener am Dom waren:
?. Die Residenten, Etats-Rathe und Oberhauptmann e r.
Wegen der, von den Domcapitularen gemachten Hindernisse, konnte die Krone Schweden nach dem Westphälischen Frieden nicht gleich einen Etat bilden. Damit nun das, was zu den erzbischöflichen Gerechtsamen und Einkünften, oder was sonst den Stiftern zugehörte, nicht vernachlässiget würde, so ward zu dessen Wahrnehmung gleich Anfangs
1. der Resident Johann Steiniger, genannt von Schönkirch, im Jahre 1649 bestellt. So wird er in der Stadt-Bremischen Antwort auf die königlichen Jmputationen, 12, Num. 7, genannt.
2. Statius Speckhahn von 1658 bis 1679 mit dem Titel Etatsrath. Sein Leben habe ich im Bremischen Gel. Lex. II. 189 mitgetheilt. Die Beschäftigung der Etatsräthe und Ober- hauptmanner war die Besorgung der Angelegenheiten mit der