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dienen konnte, und in dieser Hinsicht darauf hindeutete , dafs wenn man nicht ein ungeheures Geldopfer bringen wolle, man die Neustadt selbst als zum Theil wenigstens auf königlichem Grund und Boden angelegt, zu sich nehmen werde. Der Senat mufste daher alles anzuwenden suchen, diese Ansprüche zu beseitigen, und es gelang nach vielen desfallsigen Verhandlungen die Krone Schweden zur Aufgebung ihrer Ansprüche zu bewegen und sich diese durch den vierzehnten Artikel des bekannten Stader Recesses vom Jahre 1654 garantiren zu lassen, wodurch dann dieser Streitpunct für immer beseitigt wurde.
2) Jetziger Zustand.
Nach und nach gewann die jüngere Schwesterstadt die Zuneigung der altern. Sie verschönerte sich; stattliche Häuser erschienen in der Hauptstrafse, wenn auch gleich die meisten übrigen breiten, schnurgeraden Strafsen das Ansehen kleiner niedlichen Landstädtchen behielten. Die reichen Altstädter bauten sich Gartenhäuser längs der Weser hinab an dem sogenannten Deiche, brachten daselbst ihre Sommermonate zu, und bewirtheten ihre Freunde; daher noch vor kaum verflossenen fünf und zwanzig Jahren dieser Theil der Neustadt an Sonn- und schönen Wochentagen ein recht glänzendes Ansehen hatte. Obgleich dieses jetzt aufgehört hat, so besitzt die Neustadt doch an dem Deiche eine der schönsten Parthien, welche daher auch, wie die damit zusammenhangende Allee, wie in früheren Zeiten, ehe die Wallanlagen