Allgemeine Bestimmungen
1. Die Ausstellung umfasst die Werke eingeladener Künstler mit Ausnahme der Gruppe der Vereinigung nordwestdeutscher Künstler (V. N. K), die in den Räumen M. N. 0. P. mit eigener Jury eine Sonderausstellung veranstaltet hat. '2. Die Ausstellung dauert vom 1. Februar bis Ende März.
3. Während dieser Zeit ist die Kunsthalle täglich geöffnet, und zwar vom 1. Februar bis 1. März an den Wochentagen von 11 bis 2 Uhr, Sonntags von 10 bis 5 Uhr, vom 2. bis 31. März an den Wochentagen von 11 bis 5 Uhr, Sonntags von 10 bis 5 Uhr. Der Schluss der Ausstellung wird täglich durch Glockenzeichen bekannt gegeben.
4. Der Eintrittspreis beträgt 50 Pfennig. Der Preis der Dauerkarten beträgt 5 Mark. Die Dauerkarten sind nur für die darauf bezeichnete Person gültig und müssen jedesmal vorgezeigt werden. Familienkarten zu 10 Mark (— nur für Mitglieder des Kunstvereins —) sind für den Haushaltungsvorstand und die im Hause wohnenden Familienangehörigen gültig und jedesmal beim Besuch der Ausstellung vorzuzeigen.