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Statut des Vereins Bremischer Musikfreunde
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§. 1 .

Der Verein Bremischer Musikfreunde verfolgt den Zweck, das Bremer Concert-Orchester in seinem bisherigen Organismus zu erhalten und zu verbessern.

Das Bremer Concert-Orchester, wie es seine Organisation in den gedruckten »Gesetzen des Bremer Concert-Orchesters» gefunden hat, besteht aus den Mitgliedern des Theater- Orchesters und den sonstigen Musikern, welche in den unter Leitung des städtischen Musikdirectors stattfindenden öffent­lichen Concerten regelmäßig mitwirken.

§. 2 .

Zur Erreichung dieses Zweckes wird der Verein

a) Geldmittel sammeln und dieselben in der im K. 16 ff. angegebenen Weise zur Hebung des Orchesters verwenden; insbesondere auch, da die Existenz des Concert-Orchesters durch einen genügenden Ertrag der Concerte wesentlich bedingt ist

l>) darnach streben, die Theilnahme des Publikums an allen Aufführungen des Concert-Orchesters möglichst zu beleben und rege zu erhalten.