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Thl. 2 (1807)
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107
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Achter Abschnitt.

Die Vortheil haftest? Richtung eines Segels zu bestimmen, um dadurch sich am besten dem Ursprünge des Windes zu nähern.

§. 48.

Ä^enn ein Schiff bey dem Winde segelt oder laviret, so ist die Absicht stets, die Richtung der Rahe und des Segels so zu ordnen, daß dadurch das Schiff sich entweder von einer Küste am schnellsten entferne, oder sich einem andern Puncte, der über dem Winde liegt, nähere. Um nun die vortheilhaftest? unter allen Nichr tungen, welche das Segel mit der Kiel­linie