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daß
üch! -
gm
Fünfter Abschnitt.
Fcr-
Allgemeiner Begriff der Meeresla
nge.
einen
nebst der Methode, dieselbe durch
den
r, um
Abstand des Mondes von der Son
ne.
MUth
oder von den Sternen zu
-
vor-'
bestimmen.
sirM
estm
§. 44-
doch
§änge eines Orts nennt man den
Ab-
stand desselben von einem andern Orte, von welchem man die Graden der Länge zu zählen anfangt, unter der Voraussetzung nenn lieh, daß dieser Abstand recht östlich, oder westlich gerechnet werde. Der Ort, von welchem man zu zahlen anfängt, ist ganz gleichgültig. Die Holländer, denen unsre -deutschen Seefahrer von jeher gefolgt sind, fangen von dem Berge Pico, der auf einer
der
Fünf-