XXIII. Abtheilung.
Vorn Einmachen und Ausbeniahm der Früchte.
Wenn man die Früchte einkochen will, so muß man 1) einen neuen irdenen Topf oder eine gut verzinnte Casserolle nehmen, worin nie fettige Speise« gekocht sind. 2) Zum Einkochen muß man keine« gewöhnlichen, sondern französischen Weinessig nehme«.
3) Zum Nersüßen nimmt man Raffinade, weil der ^ ordinaire weiße Zucker zu viel Unreinigkeiten enthält
4) Die Aufbewahrung der eingemachten Sache« geschieht am besten in Gläsern oder kleinen irdem Kruken, die man im Keller oder an einem kühle«, trockenen Ort hinstellt. Man muß aber zuweilen nachsehen, ob der Essig sich auch verzehrt hat; in diesem ^ Falle muß man etwas nachgießen. Es ist noch z« , bemerken, daß eine jede harte Frucht, welche in Zucker . eingemacht werden soll, als: frischer Ingwer, Quitte», i Birnen, Wallnüsse rc., vor dem Einmachen in volle«! s weichen kochenden Wasser muß gar gekocht werden.