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Neues bremisches Kochbuch für Haushaltungen aller Stände / von Anna Spöhring
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209
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XX. Abtheilung.

Von Geldes.

Vom Klären des Geldes.

Hierzu bedient man sich eines Beutels von gutem, dichten Flanell, den man durch eine doppelte Naht recht dicht zusammengenähet hat. Wenn er noch neu ist, muß man ihn in vollem weichen Wasser auskochen, ihn dann 24 Stunden in kaltem Wasser liegen lassen, und wenn man ihn hierauf auf dem Boden getrocknet hat, kann er gebraucht werden. Ist der Gelee durch den Beutel gelaufen, so wäscht man ihn in heißem weichen klaren Wasser rein, trocknet ihn, wickelt ihn in Papier und bewahrt ihn sorgfältig auf. Kraft- oder saure Geldes dürfen nicht durch den Wein-Gelse-Beutel gegossen werden, sondern man muß dazu einen eigenen Beutel oder eine Serviette nehmen.

1. Stand von Kalbsfüßen zu kochen.

Man nimmt Kalbsfüße mit der glasigen Haut, setzt sie mit kaltem Wasser aufs Feuer und läßt sie heiß werden, dann schabt und wäscht man sie recht rein

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