IX. Abtheilung.
Von Fischen.
-l. Flußfische.
1. Fische zu kochen.
Wenn man die Fische gehörig gereinigt hat. schneidet man ihnen vorsichtig den Bauch auf, damit man die Galle, die sich in der Nähe des Kopfes befindet, nicht mit zerschneidet, wodurch die Fische sonst > einen bittern Geschmack bekommen würden. Wenn die Fische groß sind, schneidet mau sie in beliebige Stücke und giebt sie nebst der Leber in kochendes Wasser mit etwas Salz, worin man sie gar kochen läßt. Darauf nimmt man sie mit einer Schaumkelle heraus und giebt eine beliebige Fischsauce dazu.
2. Fische zu braten oder zu backen.
Wenn die Fische gehörig gereinigt, ausgenommen und abgewaschen sind, trocknet man sie mit einem reinen Tuche ab, bestreuet sie mit Salz, kehrt sie alsdann in geschlagenen Eiern, darauf in Weizenmehl mit gestoßenen kleinen Zwiebäcken um, und backt sie in brauner Butter auf beiden Seiten gar.