SAARLAND
Vorbemerkung
Das Saarland (Hauptstadt: Saarbrücken), bestehend aus dem 1946 von der französischen Besatzungsmacht gebildeten Saargebiet, ist erst seit dem 1. Januar 1957 ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
Landesgeschichte. Das Kerngebiet des heutigen Saarlandes, die Grafschaft Saarbrücken, gehörte von 1381 bis 1793 zum Hause Nassau. 1801 kam sie wie das ganze linke Rheinufer an Frankreich und bildete einen Teil des französischen Saar-Departements. 1815 fiel sie an Preußen.
Der Versailler Vertrag von 1919 unterstellte das Saargebiet, das aus den südlichen Teilen der preußischen Rheinprovinz und aus den westlichen Teilen der bayerischen Pfalz gebildet worden war, auf 15 Jahre (ab 10.1.1920) einer Völkerbundsregierung; die saarländischen Kohlengruben gingen damals in das Eigentum des französischen Staates über. 1925 wurde das Saargebiet in das französische Zollgebiet einbezogen, 1935 fiel es nach einer Volksabstimmung an das Deutsche Reich zurück; die Kohlengruben wurden von Frankreich zurückgekauft. Von 1940 bis 1945 war das Saargebiet mit dem bayerischen Regierungsbezirk Pfalz zu einer Verwaltungseinheit zusammengefaßt: der Saarpfalz.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Verwaltungseinheit zwischen Pfalz und Saargebiet von der nur wenige Monate amtierenden US-Militärregie- rung aufgehoben und im Juli 1945 das Saargebiet der neu gebildeten französischen Besatzungszone zugewiesen. Nachdem Frankreich sehr bald erkannte, daß eine Annexion dieses Gebietes nicht möglich sei, versuchte es, die Saar wirtschaftlich eng an Frankreich anzuschließen und fand dafür auch eine zur Zusammenarbeit bereite Gruppe von Politikern.
Das durch die Eingliederung weiterer deutscher Gemeinden vergrößerte Saarland (so lautet seitdem die amtliche Bezeichnung) wurde von Frankreich nach und nach in der französischen Besatzungszone isoliert und mit Duldung der Westalliierten im Dezember 1946 völlig abgetrennt. Am 8. November 1947 wurde von der neugewählten saarländischen verfassungsgebenden Versammlung eine unter starkem französischen Einfluß ausgearbeitete Verfassung angenommen, in deren Präambel die Wirtschafts- und Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich verankert war. Das durch das Entgegenkommen der Bundesregierung im Oktober 1954 ausgehandelte Saarstatut, das bis zu einem Friedensvertrag die Wirtschafts- und Währungsunion mit Frankreich beibehalten, die Beziehungen zwischen der Saar und der Bundesrepublik aber intensivieren sollte, wurde am 23. Oktober 1955 von der saarländischen Bevölkerung in einer Volksbefragung abgelehnt. Die bald danach einsetzenden deutsch-französischen Verhandlungen führten zum deutsch-französischen Saarvertrag vom Oktober 1956, aufgrund dessen das Saarland mit Wirkung vom 1. Januar 1957 politisch und vom 6. Juli 1959 wirtschaftlich in die Bundesrepublik eingegliedert wurde.
Beziehungen zu Lateinamerika. Dafür und für die Auswanderungsbewegung, die sich während des 19. Jahrhunderts im heutigen Saarland feststellen läßt, gilt das in der Vorbemerkung zu Rheinland-Pfalz Gesagte.