Teil eines Werkes 
2,1 (1972) Führer durch die Quellen zur Geschichte Lateinamerikas in der Bundesrepublik Deutschland / bearb. von Renate Hauschild-Thiessen u. Elfriede Bachmann
Entstehung
Seite
165
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HAMBURG

Vorbemerkung

Die Freie und Hansestadt Hamburg behielt wie Bremen nach 1945 ihre Eigenstaatlichkeit und wurde im wesentlichen mit ihren Grenzen von 1937 ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

Landesgeschichte. Das im Mittelalter in der Deutschen Hanse durch enge Wirtschaftsverbindungen mit der im Ostseeraum führenden Reichs- und Hansestadt Lübeck aufblühende Hamburg, welches um 1400 mit den Ämtern Ritzebüttel und Bergedorf früher zum Herzogtum Sachsen gehörige reichs­unmittelbare Gebiete erwarb, strebte genau wie Bremen zur Reichsstand­schaft. Sie wurde der Stadt zwar vom Augsburger Reichstag 1510 und vom Reichskammergericht 1618 bestätigt, dagegen vom dänischen König als Her­zog von Holstein definitiv erst im Gottorper Vergleich 1768 anerkannt. Zu einer ausgreifenden Territorienbildung von Dauer fand die von däni­schem und welfischem Besitz eingeschnürte Hansestadt keine Gelegenheit, hatte vielmehr in Harburg und Altona, das 1664 privilegierte Stadt und dänischer Freihafen wurde, die fremde Konkurrenz in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft.

Trotz solcher politischer Hemmnisse nahm Hamburg, das in bemerkenswert moderner Aufgeschlossenheit niederländischen Glaubensflüchtlingen, portu­giesischen Juden und englischen Merchant Adventurers eine Heimstatt bot, auch und gerade in der Neuzeit einen ungeahnten Aufschwung zur bedeu­tendsten deutschen Seehandelsstadt. Diese Entwicklung wurde freilich 1806 jäh abgeschnitten durch die Kontinentalsperre und die Besetzung der Stadt durch französische Truppen, die in der Einverleibung Hamburgs in das Kaiserreich Frankreich (18101814) gipfelte. Endlich befreit, erlangte die bereits 1806 mit der Auflösung des alten Reiches souverän gewordene Republik, die damals den StaatstitelFreie und Hansestadt" angenommen hatte, 1815 vom Wiener Kongreß die Garantie ihrer Eigenstaatlichkeit und die Zugehörigkeit zum Deutschen Bunde als eine der vier freien Städte (außerdem Bremen, Lübeck und Frankfurt). 1867 trat Hamburg in den Nord­deutschen Bund ein, 1871 wurde es wie die beiden anderen Hansestädte Bundesstaat des Deutschen Reiches und 1888 vollzog es wie Bremen seinen Anschluß an das deutsche Zollgebiet. Wie dieses konnte es seine Eigenstaat­lichkeit bis heute bewahren.

Die jetzigen Grenzen wurden durch das sogenannte Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 festgelegt. Es verfügte die Vereinigung der preußischen Städte Altona, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek sowie von 27 Landgemeinden mit der Hansestadt; diese mußte dafür eigenes Gebiet an Preußen abtreten, darunter die Stadt Cuxhaven an die preußische Provinz Hannover und die Stadt Geesthacht (seit 1420 von Hamburg und Lübeck gemeinsam verwaltet, seit 1867 hamburgisch) an die Provinz Schleswig-Holstein.

Beziehungen zu Lateinamerika. Daß Hamburgs Beziehungen zu Latein­amerika fast ausschließlich auf wirtschaftlichem Gebiet liegen, ist angesichts seiner geographischen Lage verständlich. Nicht erstaunlich ist es auch, daß