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Bremen in hygienischer Beziehung / hrsg. von Tjaden. Unter Mitw. der Herren: H. Becker, Böhmert, Delbrück
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Bremen in hygienischer Beziehung.

weise und als einmalige Gabe gewährt. Ein ehrbarer Lebenswandel und volle Aufrichtigkeit über die Verhältnisse sind Voraussetzungen der Hilfeleistung. Das Vermögen des Vereins betrug am 31. Dezember 1906: 143 211,84 M. Die Einnahmen in 1906: 20 583,47 M., die Ausgaben 20 469,35 M.

c) Die Hermann Melchers-Stiftung ist am 1. Januar 1906 von Hermann Melchers zur Erinnerung an die 100 jährige Wiederkehr des Gründungstages seiner Firma mit einem Kapital von 300 000 M. errichtet. Zweck der Stiftung ist Pflege und Förderung privater Wohltätig­keit. Zur Erreichung dieses Zweckes sollen namentlich Zuwendungen an Stiftungen oder A^ereine, die milden oder gemeinnützigen Zwecken dienen, behufs deren Förderung gewährt werden. Auch direkte Unterstützung einzelner Bedürftiger oder eine sonstige Verwendung von Mitteln zum Besten Bedürftiger ist nicht ausgeschlossen.

Doch soll der Regel nach über die vorhandenen Mittel zugunsten be­stehender Vereine oder Stiftungen, um deren Zwecke zu fördern, verfügt werden. Das Kapital soll erhalten und nur die Einkünfte für die Stiftungs­zwecke verbraucht werden.

Der Vorstand besteht aus drei vom Senat aus seiner Mitte zu erwählenden Mitgliedern.

d) Die Wöltge-Stiftung ist am 1. Januar 1900 mit einem Kapital von 100 000 M. zur Erinnerung an den am 28. Januar 1899 in Bremen verstorbenen früheren Konsul Ludwig Wilhelm Georg Wöltge begründet. Die Stiftung verfolgt den Zweck: würdige, in der Stadt Bremen wohnhafte Personen, die sich in vorübergehender oder dauernder Not befinden, mit Gaben, die den Charakter der Wohltat tragen und über die Leistungen der öffentlichen Armenpflege hinausgehen, zu unter­stützen. In erster Linie sollen verschämte Arme, die früher in besseren Ver­hältnissen gelebt haben und in Not geraten sind, bedacht werden, um einem Versinken in dauernde Hilfsbedürftigkeit vorzubeugen.

Außerdem können zur Ergreifung eines eigenen Erwerbs, zur Wieder­erlangung der Erwerbsfähigkeit oder für Erziehungszwecke Gaben gewährt werden.

Die Verteilung der Gaben findet halbjährlich im Mai und November statt. Durch die Zusammensetzung des Vorstandes ist der Verbindung mit der Armenpflege Rechnung getragen.

IV. Fürsorge für Alte und Gebrechliche.

1. Das Altenheim (Großenstraße). In den Jahren 16961698 wurde dieses bis Ende des vorigen Jahr­hundertsArmenhaus" genannte Haus zur Aufnahme alter arbeitsunfähiger Männer und Frauen aus städtischen Mitteln errichtet. Es besitzt ein eigenes,