Wohnungswesen, Badewesen.
Bearbeiter: Dr. Tidemann, stellvertretender Geschäftsführer des Gesundheitsrats.
I. Wohnungswesen.
Mit Recht wird man behaupten können, daß die Wohnungsverhältnisse der Großstädte im allgemeinen die gleiche Entwicklung durchgemacht haben; für sie alle hat es eine Zeit gegeben, in welcher die Notwendigkeit, das Weichbild der Stadt durch Mauern, Gräben und Wälle gegen feindliche Angriffe zu schützen, die weitere Flächenausdehnung verhinderte und enge Gassen, winklige Gänge und Höfe, sowie die Aufeinandertürmung von niedrigen Stockwerken bedingte. Es folgte die Zeit, welche die Aufhebung des Festungscharakters der Städte erlaubte: der Fall der einengenden Stadtmauern, die Beseitigung der Wälle und Gräben gestattete eine freiere Entwicklung des Wohnwesens, die bis dahin eingeengte Bevölkerung reckte und streckte sich, sie nahm Besitz von dem nächsten angrenzenden Gelände, das bis da der Viehzucht, dem Acker- und Gemüsebau diente, und wandelte es um in Wohnviertel mit breiteren Straßen und geräumigeren Wohnungen als in der alten Stadt. Zugleich bewirkte die wachsende Erkenntnis, wie sehr die Gesundheit der Menschen, namentlich die der Stadtbewohner, abhängig sei von der Beschaffung solcher Wohnräume, die das erste Erfordernis der Gesundheit, Licht und Luft in mög- - liehst reichem Maße gewähren, daß die Forderungen der öffentlichen Gesundheitspflege auch im Bauwesen mehr Anerkennung fanden und vielfach zur Geltung gelangten.
Wenn nun auch im großen und ganzen Bremen denselben Entwicklungsgang genommen hat, so sind doch bis in die Gegenwart hinein seine Wohnungsverhältnisse originelle und von denen der großen Mehrzahl anderer deutscher Großstädte erheblich abweichende. Das tritt schon deutlich hervor zu der Zeit, da auch unsere Stadt, sowohl auf dem rechten Weserufer als Altstadt, wie auf dem linken als Neustadt, von Festungswerken umschlossen war. Denn trotz dieser Einengung ist in Bremen wie in keiner anderen Stadt die alte niedersächsische Sitte des Alleinwohnens der einzelnen Familien prägnant zum Ausdruck gekommen, und gerade diese Sitte schuf den Typus des Bremer Einfamilienhauses, dessen Wahrung auch bis in die neueste Zeit die Originalität unseres Wohnwesens bedingt.