Teil eines Werkes 
Theil 3 (1833) Chronik der Hansestadt Bremen
Entstehung
Seite
370
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Siebenter Abschnitt.

Don der Auflösung des deutschen Reichs bis zu der neuesten Zeit. 1806 —1832.

Aurch die mit dem dreyßigjährigen Kriege herbcyge- führte unheilbare Spaltüng des Reichsverbandes waren die Bande des ehrwürdigen deutschen Staatskörpcrs im­mer loser geworden, welche durch den am 12. Zul. 1806 in Paris errichteten Rheinbund von des Protek­tors verwegener Hand, dem gordischen Knoten gleich, nach tausendjähriger Dauer vollcns gelöset wurden. Zn diesen Tagen der tiefsten Erniedrigung Deutschlands, als am 6 . Aug. das Reichsoberhaupt sich von dem, durch innere Mangel mehr, als durch Gewalt von Au­ßen aufgelöseten Staatskörper lossagte und alle Reichs­stande ihrer sämmtlichen Reichspstichtcn entbunden wur­den, mehrten sich die Gefahren der isolirten, von allen Bundesverhältnissen gesonderten Souveränität Bremens mit jedem Momente.

1806, am 29. Aug. wurde auf Antrag der Bür­gerschaft, veranlaßt durch Ansprüche auswärtiger, in Bremen accreditirter Agenten und Konsuln, der 1656 nach dem Verrat!) des Exbürgermeisters und schwedi­schen Staatsraths Stativs Speckhan erlassene Raths-