bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft 12. Wahlperiode
Drucksache 12 / 614 S
09. 10. 90
Bericht und Antrag des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses vom 27. September 1990
— Ergänzungsbericht zu den Haushaltsjahren 1985, 1986 und 1987 —
I. BERICHT
1. Haushaltsjahr 1985
„Martinshof" — Einführung der kaufmännischen Buchführung bei der Werkstatt Bremen
Die „Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz'' schreibt seit August 1980 vor, daß die Werkstatt Bremen („Martinshof’’} nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen organisiert sein muß sowie nach kaufmännischen Grundsätzen Bücher zu führen und eine Betriebsabrechnung in Form einer Kostenstellenrechnung zu erstellen hat. In seinem Bericht vom 17. Juli 1987 zum Haushaltsjahr 1985 (Drs. 11/625 S; Tz. 30, 31) hat der Rechnungshof moniert, daß die kaufmännische Buchführung fehle. In der Ausschußsitzung am 17. Dezember 1987 kündigte die Verwaltung an, im Laufe desJahres 1988 abschließend zu prüfen, ob eine ähnliche Buchführung wie bei den bremischen Krankenhäusern eingeführt werden könne. Der Ausschuß forderte seinerzeit, bis zum 30. Juni 1988 eine entsprechende Regelung zu treffen, zumal die schon seit langem von den Krankenhäusern praktizierte Regelung hätte übernommen werden können (Ausschußbericht vom 29. Januar 1989; Drs. 12/47 S; Tz. 1 a).
Die kaufmännische Buchführung ist bisher nicht eingeführt worden. Der Senator für Jugend und Soziales hat dem Ausschuß unter dem 1. Juli 1989 mitgeteilt, daß die Organisationsform des Martinshofs geändert werde. Für die Einführung der kaufmännischen Betriebsführung seien „inzwischen umfangreiche Überlegungen angestellt worden". Vermutlich brauche man mehr Personal sowie zusätzliche Hard- und Software. Zur näheren Abklärung sei Kontakt zum Rechenzentrum der bremischen Verwaltung aufgenommen worden. Das Rechenzentrum legte seine Vorstellung unter dem 4. Juli 1988 vor. Es hielt eine Hauptuntersuchung nach den Richtlinien zur Entwicklung und Dokumentation von DV-Verfahren für erforderlich, die einen Aufwand von „etwa 10 Mensch-Monaten" mit sich bringe. Am 15. Oktober 1988 erhielt der Ausschuß die Nachricht, daß der Kontakt zu einer auswärtigen Firma, von der Buchführungssoftware übernommen werden sollte, leider nicht zum Erfolg geführt habe. Man habe nun Kontakt aufgenommen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft „Werkstatt für Behinderte", um von dort Hinweise auf vorhandene Buchhaltungssoftware zu erhalten. Zudem seien Gespräche mit den bremischen Krankenhäusern vorgesehen, um zu klären, inwieweit deren Verfahren benutzt werden könne.
In der Ausschußsitzung am 20. Dezember 1988 war der Sachstand unverändert. Der Ausschuß forderte seinerzeit einen Bericht zum 1. Juli 1989 darüber an, wie in kürzester Frist die kaufmännische Buchführung eingeführt werden könne. Am 30. Juni 1989 berichtete der Senator für Jugend und Soziales, ihm lägen zwar zwei Verfahren einer vollständigen kaufmännischen Buchführung aus anderen Werkstätten für Behinderte vor, sie seien aber nicht ohne genauere Prüfung und evtl, zusätzliche Programmierungen einzusetzen. Man habe deshalb Anfang 1989 das Rechenzentrum gebeten, diese Verfahren zu prüfen.
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