Heft 
4.6.1991 - 1992 Drucksache 12/797
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bremische Bürgerschaft

Stadtbürgerschaft 12. Wahlperiode

Drucksache 12 / 797 S

04. 06. 91

Antrag der Fraktion der FDP

Realisierung eines stadtteilbezogenen Präventionskonzeptes / Spezielle Hilfen für drogengefährdete beziehungsweise drogensüchtige Jugendliche

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

I. Immer mehr Jugendliche sind drogengefährdet bzw. bereits drogensüchtig.

Zunehmend sind schon 13-, 14- und 15jährige hiervon betroffen.

Obwohl Prävention und spezielle therapeutische Angebote für Jugendliche

besonders wichtig sind, werden diese Bereiche bisher vernachlässigt.

1. Der Senat bleibt im Bereich der Prävention weit hinter dem im Drogen­hilfeplan vorgesehenen Maßnahmen zurück, weil er lediglich zwei statt der vorgesehenen acht Stellen schaffen will. Die ursprüngliche Konzep­tion, stadtteilbezogen eine wirkungsvolle Präventionsarbeit aufzubauen, ist gefährdet. Planungen des Bildungsressorts, die Drogenprävention völ­lig anders zu organisieren, unterlaufen das im Drogenhilfeplan vorgese­hene Konzept.

Nach Vorstellungen des Bildungssenators sollen die bewilligten zwei Stellen auf acht Lehrerstellen aufgeteilt werden. Weiter ist geplant, zu­sätzliche fünf Viertel-Lehrerstellen bereitzustellen. Für die Finanzierung sollen Mittel eingesetzt werden, die im Drogenhilfeplan für die Fortbil­dung von Lehrern mit besonderen Beratungsaufgaben vorgesehen wa­ren. Nach diesen Plänen würde die Präventionsarbeit also von 13 Lehr­kräften der Sekundarstufe I und den Mitarbeitern des Schulpsychologi­schen Dienstes (Drogenreferat) durchgeführt.

Dies stellt ein völlig anderes Konzept dar, als es der Drogenhilfeplan vor­sieht.

Hier läßt sich eine mangelnde Koordination zwischen den zuständigen Senatsstellen feststellen.

2. Zudem hat der Senat es bisher versäumt, dafür Sorge zu tragen, daß für Entgiftung und Therapie spezielle Hilfen für Jugendliche geschaffen wer­den. Drogenabhängige junge Menschen werden in Entgiftung und Thera­pie gemeinsam mit „Alt-Fixern" untergebracht oder in auswärtige Ein­richtungen nach Hamburg oder Frankfurt geschickt und damit von ihren sozialen Bindungen abgeschnitten.

II. Die Stadtbürgerschaft fordert daher den Senat auf,

1. unverzüglich dafür zu sorgen, daß entsprechend den Anforderungen des Drogenhilfeplans eine wirksame Präventionsarbeit aufgebaut werden kann. Dazu ist von den zuständigen Senatsressorts ein Konzept zu ent­wickeln, wie dieses Ziel stufenweise zu erreichen ist.

Präventionsarbeit sollte in den Stadtteilen jeweils bei bereits bewährten Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, der Jugendhilfe bzw. der Dro­genberatung angesiedelt werden. Anzustreben ist eine Präventionsar­beit, die vor Ort „Hilfe zur Selbsthilfe" fördert und einen dichten Aus­tausch mit Einrichtungen der Drogenberatung aufbaut;