bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft 12. Wahlperiode
Drucksache 12 / 797 S
04. 06. 91
Antrag der Fraktion der FDP
Realisierung eines stadtteilbezogenen Präventionskonzeptes / Spezielle Hilfen für drogengefährdete beziehungsweise drogensüchtige Jugendliche
Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
I. Immer mehr Jugendliche sind drogengefährdet bzw. bereits drogensüchtig.
Zunehmend sind schon 13-, 14- und 15jährige hiervon betroffen.
Obwohl Prävention und spezielle therapeutische Angebote für Jugendliche
besonders wichtig sind, werden diese Bereiche bisher vernachlässigt.
1. Der Senat bleibt im Bereich der Prävention weit hinter dem im Drogenhilfeplan vorgesehenen Maßnahmen zurück, weil er lediglich zwei statt der vorgesehenen acht Stellen schaffen will. Die ursprüngliche Konzeption, stadtteilbezogen eine wirkungsvolle Präventionsarbeit aufzubauen, ist gefährdet. Planungen des Bildungsressorts, die Drogenprävention völlig anders zu organisieren, unterlaufen das im Drogenhilfeplan vorgesehene Konzept.
Nach Vorstellungen des Bildungssenators sollen die bewilligten zwei Stellen auf acht Lehrerstellen aufgeteilt werden. Weiter ist geplant, zusätzliche fünf Viertel-Lehrerstellen bereitzustellen. Für die Finanzierung sollen Mittel eingesetzt werden, die im Drogenhilfeplan für die Fortbildung von Lehrern mit besonderen Beratungsaufgaben vorgesehen waren. Nach diesen Plänen würde die Präventionsarbeit also von 13 Lehrkräften der Sekundarstufe I und den Mitarbeitern des Schulpsychologischen Dienstes (Drogenreferat) durchgeführt.
Dies stellt ein völlig anderes Konzept dar, als es der Drogenhilfeplan vorsieht.
Hier läßt sich eine mangelnde Koordination zwischen den zuständigen Senatsstellen feststellen.
2. Zudem hat der Senat es bisher versäumt, dafür Sorge zu tragen, daß für Entgiftung und Therapie spezielle Hilfen für Jugendliche geschaffen werden. Drogenabhängige junge Menschen werden in Entgiftung und Therapie gemeinsam mit „Alt-Fixern" untergebracht oder in auswärtige Einrichtungen nach Hamburg oder Frankfurt geschickt und damit von ihren sozialen Bindungen abgeschnitten.
II. Die Stadtbürgerschaft fordert daher den Senat auf,
1. unverzüglich dafür zu sorgen, daß entsprechend den Anforderungen des Drogenhilfeplans eine wirksame Präventionsarbeit aufgebaut werden kann. Dazu ist von den zuständigen Senatsressorts ein Konzept zu entwickeln, wie dieses Ziel stufenweise zu erreichen ist.
Präventionsarbeit sollte in den Stadtteilen jeweils bei bereits bewährten Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, der Jugendhilfe bzw. der Drogenberatung angesiedelt werden. Anzustreben ist eine Präventionsarbeit, die vor Ort „Hilfe zur Selbsthilfe" fördert und einen dichten Austausch mit Einrichtungen der Drogenberatung aufbaut;