Heft 
1.7.1853 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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1853. Juli 1.

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Anlage T

zur Mittheilung des SenatS vom 1. Zuli 1853.

Verhandelt im Geschäftslocal der GeneraldirecLion des Wasserbaues, ;

Hannover, den 13. Juni 1853. !

Gegenwärtig: Baurath van Ronzelen aus Bremerhaven, Wasserbaudirector Plener,

Maschinendirector Kirchweger.

Die Unterzeichneten sind heute zusammengekommen, um den von der Königl. hanno- verschen Regierung dem Senate der freien Stadt Bremen mitgetheilten Plan und Kosten­anschlag zu einer zwischen Geestemünde und Bremerhaven zu erbauenden Brücke über die Geeste in nähere Erwägung zu ziehen, nachdem der Baurath van Ronzelen das zu dem Oberbau dieser Brücke angefertigte Modell in Augenschein genommen hat. Es ist, als Er­gebniß der Berathung, Folgendes notirt.

1) Zm Allgemeinen wurde der Bauplan als zweckmäßig anerkannt, insbesondere in so weit:

s. daß die eigentliche Brücke aus Eisenblech zu erbauen und nur mit hölzerner Fahrbahn zu versehen sei;

b. daß die Brücke mit zwei gleichen, die beiderseitigen Durchflußöffnungen über­spannenden Armen, zur Drehung auf einem Mittelpfeiler einzurichten sei;

v. daß für jede der beiden Durchflußöffnungen die im Projekte angenommene lichte Weite von 70 Fuß hannoversch im Spiegel des gewöhnlichen täglichen Hochwaffers der Geeste, (etwa 72 Fuß unter der Drehbrücke) beizubehalten sei, und zwar nicht allein wegen eines bequemen Durchganges der Schiffe, wozu bei den Fahrwafferverhältnissen auch eine etwas geringere Weite wohl genügen würde, sondern vorzugsweise wegen möglichster Beibehaltung des Fluthprosils.

2) Von dem in Anregung gekommenen Projekte einer über die linkseitige Stirn­mauer auf das Land zurückzuziehenden Rollbrücke wird abzusehen sein, weil dadurch erheb­liche Vortheile nicht zu erreichen sind, und die Kosten wegen des besonders herzustellenden nöthigen Gegengewichtes, so wie wegen der erforderlichen Unterstützung der Rollbahn, vor­aussichtlich höher Hinanlaufen würden als bei der Drehbrücke.

3) Auf die von Bremenscher Seite gewünschte Einrichtung der Brücke zum Ueber- gange von Eisenbahnwagen wird eingegangen werden können, indem die angenommene Breite der Brücke von 22 Fuß zwischen den Blechwänden — welche mit Rücksicht auf die davon abhängige ohnehin schon große Breite des Mittelpfeilers nicht zu vermehren sein wird — dazu ausreicht. Es ist dazu nur die Auflegung von Schienen und Anbringung von Versen­kungen (Falzen) für die Vorsprünge der Radkränze erforderlich, da

4) die Stärke der Brücke für die Auflegung eines Schienenstrangs als genügend erscheint, nach Maßgabe der desfallsigen Berechnungen und der mit dem Modell angestellten