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1.7.1853 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft

vom 1. Juli 1853.

!. Erbauung einer Brücke über die Geefte.

In Gemäßheit des tz. 8 der Uebereinkunft vom 21. Januar 1851 hat die Königlich Hannoversche Regierung dem Senate den Plan zur Erbauung einer Brücke über die Geeste mitgetheilt.

Nach diesem Plane wird in der Mitte zwischen den Ufern der Geeste ein massiver Pfeiler errichtet, auf welchem eine eiserne Drehbrücke sich bewegt, deren Arme die beider­seitigen 70 Fuß Hannoverisch breiten Durchflußöffnungen überspannen und an beiden Ufern aus massiven Stirnmauern auffassen.

Nach einem detaillirten Kostenanschläge ist für Unter- und Grundbau angenommen

Courant -N 135,889.

für die eiserne s8rucke ................................... ^ 28,500.

Zusammmen Courant «P 164,389.

Die in dem fünften Absätze des §. 8 der vorerwähnten Uebereinkunft vorgesehene Prüfung durch einen diesseitigen Techniker hat unter dem 13ten Juni dieses Jahres zu Hannover Statt gefunden, und sind darüber zwei Protokolle aufgenommen, welche der Senat in der Anlage der Bürgerschaft mittheilt. Es ergiebt sich aus dieser Prüfung, daß gegen die Construction der Brücke nichts einzuwenden befunden worden ist, bis auf einige wenige beantragte Aenderungen, welche eine Kostenersparung von etwa 9000 Thaler erwarten lassen, auch daß die Brücke so stark gebaut werden wird, daß sie zur Ueberlage eines Eisenbahnschienengleises benutzt werden kann.

Auf Grund dieser im Einverständnisse der beiderseitigen Techniker erledigten Prüfung des Bauplans, und nachdem die Königlich Hannoversche Regierung sich bereits mit dem Inhalte der beiden Protokolle vom 13. Juni einverstanden erklärt hat, trägt der Senat kein Bedenken, sich seinerseits dem Bauplan ebenfalls zustimmig zu erklären, über dessen Einzelheiten der Deputation für die Häfen und Hafenanstalten die bezüglichen näheren Mittheilungen gemacht worden sind. Er fordert demgemäß die Bürgerschaft auf, behufs Erfüllung der durch tz. 8 der erwähnten Uebereinkunft diesseits übernommenen Verpflichtung, ihm dahin beizustimmen, daß das vertragsmäßig von Bremen zu tragende eine Drittheil der Kosten jenes Neubau's nunmehr auf die Generalcasse anzuweisen sei, um nach Maßgabe des successiven Erfordernisses an Hannover ausgezahlt zu werden.

2. Sechster Bericht der Schuldeputation in Betreff der Verbesserung des Volksschulwesens.

Der Senat theilt der Bürgerschaft diesen ihm von der Deputation eingereichten Bericht zu ihrer Erklärung unter Vorbehalt der seinigen beikommend mit.

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