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13.05.1993 - Beschlußprotokoll 32. Sitzung
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BREMISCHE BURGERSCHAFT

Landtag

13. Wahlperiode

Beschlußprotokoll

32. Sitzung 13. 05. 93 Nr. 13/456 13/482

Nr. 13/456

Klöckner-Stahl als integrierten Stahlstandort für den Unterweserraum erhalten

Antrag (Entschließung) der Fraktionen der SPD, DIE GRÜNEN, der FDP und der CDU vom 12. Mai 1993 (Drucksache 13/563)

Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die Bemühungen der letzten Monate, den Stahlstandort Bremen als integrierten Stahlstandort im Rahmen der Eröffnung eines Vergleichsverfahrens zu erhalten.

Eine Lösung, die vorsieht, die Rohstahlproduktion einzustellen und nur das Kalt­walzwerk weiterzuführen, würde die erklärte Absicht des Vergleichs den inte­grierten Stahlstandort Bremen zukunftssicher zu erhalten gefährden.

Tausende von Arbeitsplätzen in dem Unterweserraum wären davon betroffen.

1. Die Bürgerschaft (Landtag) appelliert nachdrücklich an alle Beteiligten, daß die bisherigen und laufenden Bemühungen, den integrierten Stahlstandort zu erhalten, konseguent fortgeführt werden.

2. Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest, daß die Hütte Bremen durch das An­gebot der Stillegung des kleinen Hochofens ihren Anteil am Kapazitätsabbau leisten wird.

Die Bürgerschaft (Landtag) erwartet, daß auf der Grundlage des Vergleichskon­zeptes die Stahlfertigung insgesamt fortgesetzt wird und damit eine größtmögliche Zahl von Arbeitsplätzen gesichert werden kann.

Der Erfolg des Bremer Sanierungsprogramms wird erleichtert, wenn neben der Schaffung neuer Arbeitsplätze eine möglichst große Zahl von bestehenden Arbeitsplätzen in Bremen erhalten wird.

Nr. 13/457

Bremische Entwicklungszusammenarbeit

Große Anfrage der Fraktionen der SPD, der FDP und DIE GRÜNEN vom 1. März 1993 (Drucksache 13/507)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 23. März 1993

(Drucksache 13/525)

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats Kenntnis.

Bremische Entwicklungszusammenarbeit

Antrag der Fraktion der CDU vom 10. Mai 1993 (Drucksache 13/552)

Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Nr. 13/458