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(Mai 1998 - 1996) 14/1023. Sanierung der bremischen Haushalte - Jahresbericht 1997
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0. Zusammenfassung

Rahmenbedingungen der Sanierung

Konjunktur- und einigungsbedingte Einnahmeeffekte

o Die in Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils begonnene Sanierung der bremischen Haushalte fällt in eine Phase, in der sich für alle öffentlichen Haushalte des Bundesgebietes Negativeinflüsse auf der Einnahmeseite in einer historisch bisher einmaligen Intensität konzentrieren. Für die Beurteilung der bremischen Sanierungs­fortschritte von besonderer Bedeutung ist dabei, daß der Stadtstaat von den bundes­weiten Steuerausfällen in erheblich überdurchschnittlichem Maße betroffen wurde: Während die Einnahmen aus Steuern, LFA und BEZ in den (West-) Ländern und - Gemeinden im Zeitraum 1990/97 um 22,5 % stiegen, erhöhten sich die vergleichba­ren Einnahmepositionen Bremens gleichzeitig lediglich um knapp 11 %.

o In der Summe betragen die bereits eingetretenen bzw. für 1998 zu erwartenden bre­mischen Mindereinnahmen gegenüber den ursprünglichen Annahmen des Sanie­rungsprogramms damit bereits über 6,5 Mrd. DM. Die dramatische Größenordnung dieser Verluste verdeutlicht die Tatsache, daß der für diesen Zeitraum eigentlich vorgesehene sanierungsbedingte Schuldenabbau 5 Mrd. DM betragen sollte. Konkret bedeutet dies, daß ohne zusätzliche bremische Eigenanstrengungen gegenüber dem ohnehin auf Konsolidierung angelegten Sanierungsprogramm die eingetretenen Steuereinbrüche im Sanierungszeitraum zu einer Neuverschuldung des Stadtstaates von über 1,5 Mrd. DM geführt hätten. Tatsächlich wird sich bis Ende 1998 allerdings für die bremischen Haushalte voraussichtlich eine kumulierte Nettotilgung von rd. 715 Mio. DM ergeben, d.h. durch konsequente Konsolidierungsmaßnahmen leistet Bremen im Sanierungszeitraum einen zusätzlichen Eigenbeitrag zur Haushaltssanie­rung von knapp 2,3 Mrd. DM.

o Allein die in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Einnahmeeinbrüche sind für die Nichterreichung der ursprünglichen bremischen Sanierungsziele verantwortlich. Ohne Einnahmeeinbrüche gegenüber den Annahmen des Sanierungsprogramms hät­ten die geleisteten Sanierungsbeträge und Eigenanstrengungen des Landes bis Ende 1997 für die bremischen Haushalte zu einer Zins-Steuer-Quote von 18,8 % (statt 26,5 %) sowie zu einer Deckungsquote von 100,6 % (statt 78,4 %) geführt. Die Sanierung der Haushalte wäre damit als weitgehend abgeschlossen zu betrachten gewesen.

Gestaltungsspielraum für eigene Konsolidierungsanstrengungen

o Die Gewährung der Sanierungshilfen für die Freie Hansestadt Bremen ist verknüpft mit der Verpflichtung, die Ausgabenzuwachsrate der Haushalte im Sanierungszeit­raum jeweils unterhalb des Richtwertes zu halten, der vom Finanzplanungsrat jährlich für die Gesamtheit der Gebietskörperschaften als Empfehlung vorgegeben wird. Bremen hat diese - als Eigenbeitrag zur Sanierung definierte - Unterschreitung der Finanzplanungsrats-Vorgabe, die im Zeitraum 1994/96 jeweils 3,0 % betrug und seit 1997 bei 2,0 % liegt, im bisherigen Sanierungszeitraum fortlaufend und deutlich rea­lisiert. Es ist allerdings absehbar, daß die Freie Hansestadt Bremen Kürzungen im konsumtiven Bereich längerfristig nicht mehr in dem bisher - im Vergleich mit dem übrigen (westlichen) Bundesgebiet - erheblich überproportionalem Maße realisieren kann. Ursache hierfür ist, daß der Gestaltungsspielraum für überdurchschnittliche Ausgabenbegrenzungen der bremischen Haushalte zwischenzeitlich weitgehend aus­geschöpft ist.

o Die massiven Sparanstrengungen der Vergangenheit, die mit Beginn des Sanie­rungszeitraumes zur Erbringung des notwendigen Eigenbeitrages noch zusätzlich verschärft wurden, haben Leistungen und Standards des Landes und seiner Gemein­den inzwischen nahezu durchgehend dem Bundesdurchschnitt angeglichen und in ei­ner Vielzahl von Fällen bereits deutlich darüber hinaus reduziert: Im Durchschnitt der letzten 17 Jahre stiegen die Leistungsausgaben Bremens um 2,8 % p.a., im übrigen