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27.11.1950 - Bürgerschaftsdrucksache Nr. 59
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Bremische Bürgerschaft

Bremen, den 27. November 1950.

Bürgerschaftsdrucksache Nr. 59

1. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag

Die Bürgerschaft wolle beschließen:

Entsprechend dem von der Bürgerschaft am 21. 9.1950 angenommenen Änderungsantrag zum Antrag Nr. 235 wird an alle in offener Fürsorge in Bremen und Bremerhaven unterstützten Personen eine außerordentliche Beihilfe (Wirtschafts-bzw. Weihnachtsbeihilfe) in Höhe von DM 25, für den Hauptunterstützungsempfänger,

DM 10, für jeden mitunterstützten Angehörigen ohne Antrag gezahlt.

Die gleichen Beträge erhalten die Empfänger von Arbeitslosenfürsorge-Unterstützung.

Die Auszahlung erfolgt durch die Arbeitsämter.

Die Empfänger von versicherungsmäßiger Arbeitslosenunterstützung, soweit sie in der Zeit vom 15.10.1950 bis zum 15. 11. 1950 mindestens 4 Wochen Unterstützung bezogen haben, und soweit ihre Unterstützung den Richtsatz der öffentlichen Fürsorge nicht oder nur unwesentlich (10 %) übersteigt, erhalten eine außerordentliche Beihilfe von:

DM 25, für den Hauptunterstützungsempfänger,

DM 10, für jede zuschlagsberechtigte Person.

Empfänger von Alu., die zusätzlich von den Wohlfahrtsämtern unterstützt werden, erhalten die für Fürsorgeempfänger festgesetzten Beträge.

Auf Antrag erhalten auch die Personen die für Fürsorgeempfänger festgesetzten Beträge, deren Einkommen den Richtsatz der öffentlichen Fürsorge nicht oder nur unwesentlich (10%) übersteigt, durch die Wohlfahrtsämter.

Die Beihilfen sind nicht erstattungspflichtig.

Die erforderlichen Mittel stellt das Land Bremen zur Verfügung.

15. 11. 1950. gez. Stockhinger (SPD)

gez. Bote, A. (BDV)

gez. Müller-Hermann (CDU)

gez. Rafoth (KPD)

2. Dringlichkeitsantrag

Die Bürgerschaft wolle beschließen:

Die Finanzdeputation wird ersucht, Mittel bereitzustellen, um den Wohlfahrtsempfängern, Rentnern und Erwerbslosen sowie deren Angehörigen vierteljährlich Schulibesohlscheine auszuhändigen.

14. 11. 1950. & ez - Schmidt (KPD)

3. Änderungsantrag zu Antrag 259

Die Bürgerschaft wolle beschließen:

Die Worte:

Beamte, Staatsangestellte, Arbeiter und deren Waisenkinder, Arbeitslose, Wohlfahrts­empfänger, Sozialrentner

werden gestrichen und durch folgenden Text ersetzt:

Beamte, Angestellte, Arbeiter des öffentlichen Dienstes und deren AVaisenkinder .

16. 11. 1950. gez. Lingens (CDU)

4. Abänderung des Antrages 262

Die Bürgerschaft wolle beschließen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, zur Wahrung berechtigter Interessen der Spätheimkehrer die Bundesratsmitglieder des Landes Bremen anzuweisen, sich für eine Änderung des § 53 a des Em-

kommensteuer-Änderungsgesetzes 1950 dahingehend einzusetzen, das.usw.

16. 11. 1950. gez. Schneider (DP)